der Landbesitzer. 217
wenn gleich alle bis zu ihrer Großjährigkeit in dem elter-lichen Hause Brod haben mochten: so konnte doch tiefesnicht länger währen, als bis die junge Frau auf den Hofkam, und ihre Kinder den Platz am Heerde forderten,welchen die Oheims und Tanten bis dahin eingenom-men hatten.
Hier fragt man nun billig, was aus den letztem, dasie weder Erbrheil noch Braulfchatz erhalten, und auchalle nicht wiederum auf Höfe Heyrathen konnten, gewor-den sey? Präbenden, Stifter und Klöster waren nichtvorhanden, und ich möchte auch nicht gern behaupten,daß alle sächsischen Mädgen, die so gesund von Kern undblau von Auge waren, sich zum ehelosen Stande ent-schlossen hätten. Anderwärts habe ich schon gesagt, daßdie junge Brut alle fünf oder zehn Jahr geschwärmt undsich auf Ebentheuer in fremde Länder begeben hätte. Ta-citus scheint dieses zu bestätigen, wenn er sagt: bey denDeutschen bringt die Frau ihrem Manne keinen Braut-schatz zu; und dieser heyrathet auf Roß und Rüstung.Denn dieses gilt offenbar nicht von dem Hofes Erben,sondern von den jünger» Söhnen, die auf Ebentheuerziehen, oder von den Sueven, welche kein Grundeigen-thum hatten, und die mehrste Zeit im Lager standen.Der Hofes Erbe heyrathet nicht auf Roß und Rüstung,sondern auf seinen Hof; und seine Witwe hat eine Leib-zucht, anstatt daß die Frau, welche auf Roß und Rü-stung geheyrathet wird, keinen andern Witwensitz alshinter dem Sattel hat.
Allein di< Zeit zur Völkerwandelungen, worin jenejunge Brut schwärmte, war nicht immer günstig; die Rö-mer währeten solches unfern Vorfahren oft, die Frankenpoch mehr, und die christliche Religion hcmmete soiü e-.i-
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