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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
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174
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174 Schreiben eines Edelm. ohne Gericktsb.rc.

ten, in häusliche Verbrechen sehr bedenklich zu scyn, dadiese in der Sülle eher als durch öffentliche Beschimpfun-gen gebessert werden können.

Eben so könnte einem echten Eigenthümer auf seinemBoden die Macht zugestandcn werden, seine Zeitpfächterdie darauf wohnen, durch Pfändungen zu Bezahlung ih-rer Pacht anzuhalten, die aufgezogenen Pfände, wennder Zeitpfächter sich solches gefallen läßt, selbst ohne Zu-ziehung des Gerichts zu verkaufen; Entschädigungen fürFeld- und Waldschadcn von ihnen zu nehmen, und über-haupt mit ihnen, wie mit seinem Gesinde zu verfahren,ohne daß der Gerichtsherr sich darüber beschweren dürfte.Die Rede ist hier blos von der Bestrafung solcher Leute,die ab- und zuzichen können; nicht aber von Erbpächternoder andern, die ein Recht an den Boden haben. Sowenig dem Erbverpachter über diese auch nur die mindesteMacht zugestandcn werden kann: so unbedenklich scheintes mir zu scyn. ihm über jenen etwas mehrers einzuräu-men, da es sein eignes Interesse erfordert, sein Gesindeund seine Zeitpfächter auf eine gute Art zu behandeln,weil sie sonst von ihm wegzichcn werden. Aus einemähnlichen Grunde muß die Macht eines Abtes über seineMönche und des Gutsherrn überfeine Leibeigne weit ein-geschränkter, als die herrliche über Gesinde und Zcit-pfächter seyn, weil jene das Kloster, und ihre Gründe,nicht so wie diese Dienst und Pacht verlassen können.

Jedoch es würde zu wcitläuftig seyn alle die Fälle,welche der Macht ohne Gerichtsbarkeit überlassen werdenkönnen, anzuführen. Genug, daß der Gesetzgeber siebestimmen, und damit die unendlichen Streitigkeiten,über die Frage, was zur Gerichtsbarkeit gehöre, vermin-dern kann. Ich bm u. s. w.

Xl.V,