!2Z Die Artikel und die Punkte.
quisitcn leicht einen Abscheu fassen, oder wenigstens im»mer einen Gedanken von ihm behalten, der seiner Ehreund seinem Credit naä theilig ist. Des Richters Absichtmuß seun, so wohl die Unschuld zu retten als den Ver-brecher zu strafen, und keine Praxis in der Welt ist zu»reichend dasjenige was diesen bcyden großen Absichtenentgegen läuft, zu rechtfertigen. Die ganze Praxis be-stehr ohnehin aus exxerimenti, in snima vili *), wo-von sich gegen einen unbescholtenen Mann keine An-wendung machen läßt; und das Verfahren kann imCriminalproceß eben so gut wie im Civilproceß ab-gekürzet werden, ohne daß es nölhig ist, sich dazuder Ueberschnellung zu bedienen. Was aber ihregeeicht iche Phvsiognomick anlangt: so glaube ich, daßder plötzliche Uebcrfall, womit der Richter den Jn-quisiten zu überraschen und zu fangen sich bemühet, ebenso früh eine unschuldige als verdächtige Bestürzung her-vorbrinqen könne. Vernünftige Richter hoben daher vonje her in zweideutigen Fällen die Wendung gebraucht,daß sie diejenigen, worauf sie einen Verdacht hatten,als Zeugen vorfordcrn, und sie dasjenige erzählen ließen,was sie von der Geschichte wüßten, ohne sich weiter bloszu geben; und erst, nachdem siedle Erzählung mit denAnzeigen zusammen gehalten, sich einige nähere Fragenerlaubt. Mil einem Worte, man kann eher, wenn esdie Noch erfordert, zur Haft als zur Special Inquisi-tion schreiten. Denn so bald man jemanden, es sey nunüber punkte oder über Artikel, frägt: so verlangt man-von ihm, was die Juristen die Kriegesbefesngung nen-nen.
Virre nrcisqne xnirN-rcm ül>> vinäicirunr xrimum ini EUlaN. »1XKL. i.. XXUI.