z4» Also sind die unbestimmten
als wc rüber beyde Theile streiten. Der Gutsherrleidet
»4) doppelt dabey, da er, so lanqe seine Forderung kei-ne bestimmte Gränzcn hat, nach einer ganz natürli-chen Folge alle Richter wider sich haben muß; undhiernachst wenn sein Leibeigner alles der Chicane auf-geopfert hat, eniwedcr einen schlechten Wirth oder ei-nen elenden Sterbfall findet. Der Leibeigne hat aber
i;) auch keine Freude davon, wenn er endlich nach vie-len und schweren Kosten eine mildere Auffahrt erhal-ten har; indem ihm der Gutsherr solches gewiß beymSterbfall und bey andern Gelegenheiten wieder geden-ket. Ueberhaupt liegt es
r6) in der menschlichen Natur, und zwar in dem edelstenTheile derselben, daß man sich der schwächern und demScheine nach unterdrückten gern annimmt; und diegerechtesten Forderungen der Gutsherrn müssen darun-ter leiden, so lange einige derselben unbestimmer sind.Die Ef-Mthumsordnung hat
17) den Gutsberrn in Ansehung der Auffahrten die Bil-ligkeit empörtsten, und in deren Ermangelung, dierichterliche Billigkeit zu Hülfe gerufen; die Begriffeder Billigkeit in dem fordernden, bezahlenden undrichtenden Theile sind aber so von einander unterschie-den, daß man nie etile Einigkeit hoffen darf, sondernallezeit eine Willkühr befürchten muß, und diese Will-kühr, womit sich das iRitleid und die natürliche Nei-gung für den ichwächern Theil gern vermischt, suchtleicht alles dasjenige auf, und hält es für das wich-tigste, das dem Lcibtignen nur mit einigem Schein«zu statten kommen kann. Da heißt es dann:
iz) die