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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
315
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als eine Actie betrachtet. ziz

tung kann diesen obliegen, ihr Holz nicht zu verhauen;vermöge der besonder», gar nichts ohne Anweisung zu fäl-len und was dergleichen Einschränkungen mehr sind. Oiehcsondre Verpflichtung gründet sich aber doch nicht auf denwillkührlichen Contract zwischen dem Capikain und seinenSoldaten, sondern auf das allgemeine Kriegsreglement,oder das Landrecht.

Eine Hauptfrage könnte es nun scyn: wie die Compag-nie zulasten können, dasi dergleichen verpflichten: Personenzu dem Besitze der Landactic gelangt; und besonders solcheverpflichtete, welche ihre Personen völlig abhängig gemachthaben? denn die besondrc Verpflichtung kann doch manchenhindern im gemeinen Dienste der Compagnie zu erscheinen.Aber man könnte auf gleiche Weise fragen: wie kömmt cs,daß Soldaten als Wirthe auf dem Hofe geduldet werden,da es sich doch ebenfalls zutragen kairv, daß der Soldatim Feld seyn muß, wenn der Wirth die Heerstraße bessernsollte? Es sind dieses Fehler, welche sich einschleichen, jenachdem die Zeiten solche minder oder mehr begünstigen.In vielen Landern hat sich das Direktorium der doppeltenVerpflichtung widersetzt, und in diesen giebt es keine Voll-pflichtige oder Leibeigne auch keine Soldaten als Wirthe.

Der Leibeigne war anfänglich ein Mensch ohne Actie;nachdem aber von der Actie nicht mehr persönlich gedicnctwurde, und die mehrsten Dienste in Geld verwandelt, oderdurch Vicarien verrichtet werden konnten, hat der Staatnachgegeben, doch also, daß da, wo es das Gesetz der min-desten Aufopferung erfordert, die besondern Verpflichtun-gen den gemeinen nachstehcn müssen. Den ersten Anlaß zujener Nachgebung gab vermuthlich der Dienst im Harnisch.Zwölf Actien mußten einen Mann im Harnisch stellen; undnun konnte es die Compagnie zulassen, daß der geharnischte

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