Zk4 Der Bauerhof
von den zu Sclaven gemachten Römern, ja wohl gar alteHistorien aus der Bibel, wo nicht noch andre herzbrechendeSachen Vorkommen. Allein alle diese kleinen Unterlagentragen das weite Gebäude der persönlichen Angehörigkeit,das sich durch die ganze alte Welt erstreckt und aus derHand der Natur kommt, nicht. Der Grund der Angehö-rigkeit liegt in einer wahren natürlichen Staatsbedürfnist,die sich aber von der Zeit an verlohre» hat, wie der Be-griff eines Tcrritorialunterthancn bekannt geworden ist,früh bey den Römern, und sehr spät unter den nordischenVölkern. Die Ausführung hievon dürfte vielen dunkelseyn, und der Kenner wird leicht den Gang der Natur inder Angehörigkeit entdecken.
Also das Lapittel in dem Personenrecht übergeschlagen,und nur zu der Frage übergegangen: wie ist die Personbeschaffen welche Sie Acne besitzt? ist sic angehörig odernicht?
Die Unangehörigen haben freye Macht mit ihrem na-türlichen Vermögen, oder allem demjenigen, was sie nichtals Actie besitzen, zu schalten und zu walten; die Compa-gnie hat darauf kein Recht, so lange sie nicht durch Nochund schwere Auflagen gezwungen worden, Personen-undVermögensteuren einzuführen, und so nach alles was ei-ner hat, mit zur Actie zu ziehen, welches der höchste Graddes Drucks, und der Grund ist, warum man sich gegenalle Personen - und Vcrmögensteuren so lange als möglichwehret.
Die Angehörigen hingegen haben ausser ihrer gemeinenVerpflichtung noch eine besondre, so wie Soldaten die zu-gleich Wirthe auf einem Erbe sind, und nicht allein zu ge-meinen Lasten stcurcn, sondern auch nebenher ihrem Dienst-eide genug tHun müssen. Vermöge der gemeinen Verpflich-tung