S8Z Nichts ist schädlicher
Was ein Staat in deck Falle, wo die Heuet vor derLandsiedcley das Uebergewicht erhalten, für Maasrclgcln zu ergreifen habe?
Uebcr die letzte will ich.jetzo meine Wcinung.cröfncn, biseinem andern der Preis wegen der ersten, deren Beantwor-tung eine eigne Reise durch Europa und die Aufmerksamkeitaller philosophischen Gesetzgeber verdienet, von Einsichts-vollen Richtern zugesprochcn seyn wird.
Ehe ich aber hier weiter gehen kann, muß ich die ver-schiedenen Arten von Verheurungen, worauf ich jetzt ziele, undwelche man sonst unter diesem Namen gewöhnlich alle nichtbegreift, mit wenigem berühren.
Ich nenne erstlich denjenigen schätzbaren Landeigenthü-mrr einen Heuermann, der jährlich so viel an Struren undZinsen zu bezahlen hat, als ihm sein Hof, wenn er ihn ver-pachten würde, einbringen könnte. "Fweyecns rechne ichdahin, den gewöhnlichen Pachter'oder Heuermann, dereinen ganzen Hof von andern geheuret hat. und drittensdie kleinen Heuerleute, deren oft zwanzig einen schätzbarenHof stückweise unterhaben.
Alle diese Arten von Heuerleuten haben Unsre Vorfahrrcü im Staate nicht geduldet; und zwar aus folgenderHauptursache, weil in dem Fallt, wb z. E- hundert Landei-genthümer und hundert solche Heuerleute mit einander einettgleichen Strang ziehen sollen, diese gegen jene zur Zeit derNoch nicht aushalten können; sondern entweder davon ge-hen, oder stecken bleiben, mithin die ersten die ganze Bürdetragen lassen müssen. Der Feind, jagten sic, welcher einLand brandschatzt, rechnet den Staat auf zweyhundert Hö-fe, die er auch würklich enthält, und richtet seine Forde-rung an Geld» Fuhren und Lieferungen darnach cimMenn es aber zur Bezahlung kömmt: so sind diejenige»/
Kel-