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Äom Hüten der Schweine.
nicht aber befohlen, daß so gleich jeder sein Schwein aufdem Stalle oder vor einem Hirten halten solle; das Her-kommen rede für die Freyhcit, wie die Rosien und Fall-thüren an den Kirchhöfen zeugten, welche ihre Vorfah-ren nicht gemacht haben würden, wenn die Schweinenicht das Recht gehabt hätten, frey zu gehen.
Diese Gründe bewogen auch würklich Jhro König!.Hoheit jenen Befehl wieder einzuziehen, und dagegen un-term 2 May 1722. zu verabschiede«:
Daß die Supplikanten zwar ihre Schweine denWinter über wie bisher ohne Hirten laufen zu lasse»berechtiget seyn, selbige aber doch des Nachts auf-stallen und bewahren, auch den übersteigendenSchweinen sogenannten Heckhölzer umhangen, dieUnterthanen hingegen ihre Gärten gehörig befriedi,gen sollten,
wobey cs auch mehrerer dagegen geschehenen Vorstellun-gen ungeachtet, nachwärts belassen wurde.
Noch weniger mag es mit Billigkeit den Genosseneines gemeinschaftlichen Feldes oder Esches verarget wer-den, wenn sie zu der Zeit, wo das Schwein eine güldneSchnautze haben soll, ihr Vieh in demselben ohne Hirtenherumlaufen lassen. Die Universität zu Jena erkanntedieses in Sachen der Hekcr und Waller Bauerschasten ge-gen den Landesfürstlichen Fiscus folgendermaßen:
Daß sie wegen des Weidens, welches sie zur Win-terzeit, auf ihren eignen eingefriedigten Eschen,ohne jemandes Schaden, mit den Schweinen vor-nehmen , mit aller Strafe billig zu verschonen.
jedoch wurde dieses Urtheik nachwärts von der Universitättu Rinteln dergestalt
daß