-48 Die Klage eines Leibzüchters.
Acht sagte der gute Alte, das geht nicht an; dennich bin Leibeigen; ich habe es schon versucht, und wollteauf die adelichen Gründe deS Hauses ... ziehen. AberLer gnädige Herr sagte, er wolle nicht, daß ein fremderGutsherr den Sterbefall aus seinen Häusern holen sollte;und er gestattete ihm auch dahin keine unmittelbare Folge.Ich gieng hierauf zu einem benachbarten Leibeigenen, aberder entschuldigte sich eben auch damit, wie sein Gutsherres übel nehmen würde, wenn er Leute, die einem fremdenSterbfalle unterworfen wären, auf seine Gründe nehmen,und sein Erbe dadurch in Verdacht setzen wollte.
Ein fceyec Mann, zu dem ich mich in gleicher Absichtwandte, machte mir nicht allein fast eine gleiche Entschul-digung, sondern setzte auch ganz trocken hinzu, daß er keineLeibeigene aufnehme, weiter, wenn sie stürben, für dieHcucrgelder kein stillschweigendes Unterpfand an Sachenhaben würde, die zum Sterbefalle gehörten. Endlich er-barmte sich doch noch ein armer Kötter über mich und mei-ner seligen Frau, die ihn noch etwas verwandt war, undüberließ uns sein Backhausgen. -O wie froh, wie ruhigwar sch hier; allein wie lange! Meine selige Frau starb,und nun kam auf einer Seite der Gutsherr, und auf derandern der Beamte; um mir beyde die Hälfte von allemdem Meinigen zu nehmen. Was sagte der Gutsherr zumBeamten, gedenkt er meine Leibeigne Magd als Biesterfrcyzu behandeln? und wie, antwortete der Beamte dem Guts-herrn, geht der Gutsherrliche Schutz auch ausser der Wehr?Hierüber entstand ein Proceß, welchen der Gutsherr ver-kehr, und nun sieht mich jeder als einen Unglücksvogel an,deni keiner eine Wohnung verheuren will. Der Beamtesagte ganz eifrig zu mir, es sind hundert fceye Kotten durchdie Nachlässigkeit meiner Vorfahren verkehren gegangen,
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