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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
106
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,v6 Die erste Landeskasse.

«bei, dadurch einen ganz neuen Cbaracter. Die Zehnten,die der Bischof und sein Domkapitel einlöscte oder wiederkaufte, waren nun nickt urehr gemeine Steuren, sondernwieder gekaufte Privatgefalle b-; wovon der Geistliche sowenig als ein anderer Besitzer die Last der gemeinen Ver-Ikeidigimg zu stehen schuldig war. Es erwuchs also ausdiesen Einlösungen und Wiederkäufen keine neue Steuer»kaffe; sondern eine geistliche Kasse im engern Verstände.

Der Haupkplan, nach welchem man bierbey verfuhr,war dieser, daß man den Kastenvögken ihr Amt, oder ihrealte Heerbamiöcomvagme, mit der dabey erblich geworde»mn Aehnthebung abhandclte, und dann die Zehntpflichtigen,welche der Kastenvogt theils seinen eignen Dienstleuten zurLöhnung angewiesen, theils in Erbpacht gegeben, theilSaber auch in der Noch für ein Stück Geld frey gegebenhatte, wieder herbey zu ziehen sich bemühte. Wo der Bi-schof die Kastenvogley hatte, gieng dieses noch so ziemlichvon statten, obwol er nickt alle Contrakte der Kastenvögtesogleich vermchtigen, alle Verjährungen für ungültig er-klären , und jede Erbpacht in Zeitpacht umschaffen konnte.Wo er aber die Kastenvogley nicht hatte, da gieng es ihmwie dem Erzbischöfe von Maynz, mit den Tbüringern, derans blosser bischöflicher Befugnisse, obne zufbrderst dieHeerbannshauptleute oder Kasteuvögre auszukaufen, die

Zehnt»

IN ttkeüionem «colrligrum «r sulb"MHkinnew cie> icnrum e. psu-perum ktuäiol-canveris-; und an das Domkapittel, das dieseVerordnung nachgesuchet harre; vritiir zuili-, poituisriombus

snNucnres srciinss Sil eccleiism jpsgin ssc^snres, guibüscun-gue moclis pvtenris ge manu reilimere lgicurum er cas nulliusconrrsrliÄioue oblksme vellris uilbus sp^licsre libeinm vobisimpen-iiiiius tnaulrnrem.

d) Nor die schassstchtigen Röirter würde« hier ihr jssr xostlimimiangewandt haben.