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2 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
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346
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946 Eine Hypothese zur bessern Aufklärung

sendgrafen, deren Befugniß nachher an die Landesherrngekommen, der Mühe werch achteten, diese altfränkischenStücke an sich zu bringen.

Ein Stück daraus ist gewiß die Blurronne, welche sichhie und da ohne die geringste Beymischung andrer Artenvon Gerichtsbarkeiten in Privathandel: befindet. Diese, inso fern sie mit einem von Alters her feststehenden Gelbe be-straft oder gelöfet wird, ist das hauptsächlichste Stück, wasvon dem ehemaligen Blutbann des Grafens oder Erhal-tungsrichters dermalen noch übrig ist. Es erhellet diesesziemlich deutlich aus einem Vergleich mit Ravensperg cie14c)/. und zwar aus folgenden Worten:

Auch als wir beyde Herrn und Fürsten vonOßnabrückund von Gülich vorgenandt Eowgerichte haben einsin des andern Landen, nemlich wir Conrat vorgemeldtzu Borgholzhausen und Halle und wir Wilhelm vor-gemeldet zu Buer; so denn sie Gowgerichte in Blut-runnen gegen einander bestehen blieben, lasten wires von beyden Seiten dabey, und mit dem Blutrun-nen im Dorfe zu Dissen zu halten wie vordem, also,daß beyderseits Beamte solche zusammen zu theilen.

Worinn meines Ermessens so viel gesagt wird :

Daß, nachdem die Verbrechen, worüber der Gowgrafehedem zu Gelbe gerichtet, nunmehro an Leib und Le-ben , und bloß die blutigen Wunden nur noch mitGelbe gelöfet würden, man wegen des erstem die Be-fugniß völlig aufheben, und solche auf die letztem ein-schranken wollte.

In den Vergleichsentwürfen über einen ähnlichen Fall mitMünster, wollte man Münsterscher Seits die Worte haben:

Daß