der ersterr Mühle. 28k
ihr würdet euch dagegen aus eben den Gründen setzen, wo»aus ich mich darüber beklage. Was ist aber besser, undmehr zu begünstigen, daß Privatmänner dergleichen ge-meinnützige Anstalten auf ihre Gefahr und Rechnung über-nehmen , als daß alles und alles aus gemeinem Beytrage,der im Anfang unsrer Colonie noch, sehr schwach und garnicht aufzubringen war, kostsplitterüch ausgeführet werde?Euer Wunsch war gestern noch, einen geschickten Wundarzt;u haben. Gesetzt es wagte einer aus Europa sich hicher,er käme ohne Ruf und ohne Besoldung, er rechnete gewißdarauf, daß kein andrer in unsrer Colonie wäre, und auchwahrscheinlich nicht kommen würde, so lange er nur alleindort leben könnte; würdet ihr nicht in der Folge aus Dank-barkeit und Billigkeit einem zweyten Wundärzte so lange diePraxin verbieten, als ihr mit dem ersten zufrieden wäret?Gleichwohl hat der erste kein ander ausschließliches Privi-legium, als das ihm das gemeine Beste, die öffentlicheDankbarkeit, und eure billige Ueberlegung gewähret. .. .
Die Gemeine erkannte hierauf für Recht, daß keine neueMühle ohne ihre Bewilligung angelegt, und der Proceß,welchen der Zweyt« darüber angefangen, aufgehoben wer-den sollte. Sie behielt sich auch das Recht vor, nach Be-schaffenheit der Umstände Erweiterungen oder Einschrän-kungen zu machen, und überließ dieses in der Folge ihrerObrigkeit.
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l,LHI.