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2 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
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2Oo Sind die Gemeinheiten nach der

sich einen solchen neuen Grund erworben. Im erster,, Fallsehe ich nicht den mindesten Grund, warum nicht der Stencr-einnehmer so wohl als ein andrer Gläubiger, die Früchte desnoch so theuer bezahlten neuen Grundes zu seiner Bezahlungangreifen könne, wenn die Steuer von dem alten nicht zu er,mächtigen ist; und im letzter,, Fall würde man den Heuer-ling ebenfalls mit Recht heranziehen, wenn das ganze Kirch-spiel seinen Anschlag nicht erfüllen könnte. Denn sowol diegebaueten als angebaueten Gründe haben für gemeine Noch-fälle gehaftet, und man verfolgt in der Mark worum Y8steuerbare Höfe und zwey sreye sind, mit Recht dieTheile, sie mögen sich befinden wo sie wollen, gleich sie dennauch dem Provinzialretrakt unterworfen seyn, welchen eineganze Gemeinheit so wohl als ein einzelner Mann anstellenkann.

Endlich mögte man auch noch für die Steuerfreyheit derzuzuschlagenden Marken anführen, daß hier im Stifte ein-mal für alle der dritte Pfennig davon bezahlet und damitdie bisherige Vogteylichkeit oder der Markenschutz eben soabqekaufet würde, wie ein Mann der ausserhalb Landesoder auf eine Freyheit zieht, sein Vermögen mit dem Abschossevon fernerer Steuer befreyet. Und ich leugne nicht, wennunsre heutigen Steuren eben dasjenige wären, was man vorzweyhundert und allen vorhergehenden Jahren unter demNamen von gemeiner Schatzung verstand, daß dieser Grund«ine ziemliche Schließbarkeit haben würde. Allein da diesegemeine Schatzung sich mit der Zeit eben so wie die Gerichts-frohne und andre zur ehemaligen Advocatie gehörige Rechte,in bloße Privatgefälle und Dienste verändert hat, und unterdem Namen von -Herbst - und Maygeldern an vielen Or-ten unter der Rubrik von Geldzinsen oder Schuldgelöcrnsteht; da ferner jetzt alle öffentlichen Ausgaben eines Staats,

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