513
Zu Nr. 7007: Auf Seite 90, Zeile 1. Randvermerk: S. 513
In der Chronik der Stadt Dülken (von Dr. Doergen) wird JohannCaspar für die Jahre 1674 und 1695 als Vogt von Brüggen ge-nannt und bestätigt, daß er eine Zeitlang in Dülken gewohnt hat.Sein Vorgänger war Joachim Maaßen, sein Nachfolger MichaelAnton Heister, wohl ein Verwandler seiner 2. Frau. Am Anfangdes 18. Jahrhunderts, also wohl zu der Zeit, da Joh. Caspar Hert-manni Vogt war, reichten die Schöffen des Gerichts Dülken eineKlage ein, daß sie „bey den Gerichtssessionen als stumme Biedergehalten und nmb nichts gefraget noch verwissigt" wurden, trotz-dem wurden alle Akten in ihrem illarnen arlsgefertigt. Gerichtwerde nicht in "bestimmten Terminen, sondern wenn es dem HerrnVogt beliebe, abgehalten. Auch beraume er die Sitzungen auf Nach-mittags an, so "daß sie als Ackers- und Geschäftsleute dadurch denbesten Teil "des Tages verlören. Kämen sie "dann zusammen, somache der Vogt doch die Geschäfte allein mit den Pvoeuratoren ab.Diese nähmen den ganzen Tisch ein, schrieben "die Protokolle undstellten alles fertig. Die Schöffen hätten" "das bloße Zusehen. Wennsie des Abends nach Hause gingen, wüßten sie nicht einmal, umwas es fick) gehandelt halbe. Die Schössen stellten daher den Antragaus Abschaffung dieser Mißstände, namentlich müsse reg.imäßigalle 14 Tage Gericht gehalten werden, welches im Sommer um7, im Winter um 8 Uhr morgens zu beginnen habe.
Johann Caspar wurde 1705 Kurpfälzischer Hosrat.
Zu Nr. 7002: Auf Seite 93. Randvermerk: S. 513
Es ist hiuzuzufügen: Er wurde Priester „Lsnoiiicus Ln. c-rucis"in Venlo.
Zn Nr. 7005: Auf Seite 94 Zeile 19
Die Worte „Dieser Sohn" bis zum Wort „dort" sind zu streichen.Es bleibt nur bestehen: „Er ist am 15. 1. 1679 gestorben", und esmuß hinzugefügt werden: „und in Venlo bei den Kreuztrügernbeerdigt."
Zu Nr. 7064: Auf Seite 97 Absatz 2. Nandvermerk: S. 513
Friedrich Christian heiratete am 30. 4. 1707 Helene von Enbaven,die am 7. 6. 1679 zu Linz geboren war.
Zu Nr. 7079: Aus Seite 100 Zeile 9 von unten:
Druckfehlerberichtigung: 'Appellationsprozeß.
Zu Nr. 7679: Auf Seite 100. Nandvermerk: S. 513
Maria Gertrud ist nicht in der Kirche, sondern im elterlichenHause getauft worden.
Abschrift des Ehevertrages mit Hermann Theobald von Meegenfindet sich in der Testamentensammlung des Düsseldorfer Staats-archives.
'Ares "der Geschichte des Hauses von Johann Theodor von Boolen,Neustraße 4 ist nach den Düsseldorfer Nachrichten vom 3. 9. 1930folgendes zu erwähnen: Das Haus „auf der Neustrnße 4" gehörteursprünglich dem alten rheinischen Adelsgeschlechte der Hugenpots,