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darüber eingeholtem Rath und Gutbefinden eiliger Ilieologise voctorenetwa einem Hospital, oder armen Hauß mit der oonckition auszalen sollen,daß selbige dafür vor unsere respective Schwieger- und Rattern liebeSeel täglich ein Gebett und Gedächtnüs zu verrichten gehalten fernsollen, worüber sie sich mit denen tkeologis unterreden, und ein sicheresBeststellen, super inocko auch eine Änderung machen können.
3tens sollen sie ein beständiges Unterpfand stellen, woraus unseregeistliche Tochter Esillarina llüisabetüa Lrigitta prokessa im Kloster zumLämbgen dahier auf der Burgmauren einen jährlichen Spielpfennig von12 Rtlern. per 80 alb. Cöllnisch selbst jährlichst erheben könne, welcherdannoch hernegst nach ihrem Absterben erloschen, und das Unterpfanddenen übrigen Müderen und Schlechteren hinwiederum frey zurückfallcn.
4tens. Die Herselers Vormundschasts Rechnung (: falls solches beiunseren lebzeiten wegen des Betteren Herselers Minderjährigkeit annochnicht geschehen seyn solte:) sollen sie mit zugezogenem Rath einesunparteyischen bewährten Rechtsgelehrten oblegen oder sich darüber best-möglichst vergleichen, das religuuin, wie auch alle sich etwa befindendeSchulden, ehe, und bevor sie zur Teilung schreiten, so bald es immermöglich, aus der Erbschaft abführen und richtig machen. So viel nun
5to Unsere übrige Mobilar- und Immobilar-Erbschaft belanget, daheist es zwarn der natürlichen Zuneigung, welche die Eiteren ihren leib-lichen Kinderen zuzutragen pflegen, fast ähnlich, daß sie selbige in ihrerVerlaßenschaft in gleiche Teile succeckiren, und einem ein mehreres nicht,als dem anderen angedeyen laßen, weilen dannoch unser ältester SohnJoannes Marcus Iosephus, anstatt verhofften Beystands in unseremAltertum, und zwarn sonderbar in olkioio synckioalus lUontensis sich nunvon anderthalb Jahr sehr übel aufgeführet und gegen seine leibliche Mut-ter mit einem Kind unanständigen, dahier wegen Unehrbarkeit verschwei-genden Reden nicht allein herausgelaßen, sondern dieselbe auch in ihrerBettlegerichkeit, und bey meiner Abwesenheit, dahe mich zu paeßirung,und Gottlob glücklicher Ausführung eines beym höchstpreislichen Kayser-lichen Kammer Gericht zu Wetzlar befangenen Proceßus eine geraume zeit-lang alda habe aufhalten müssen, mit allerhand Bedrohungen hat zwingenVollen, den Consensum zur Eingehung einer gar undienlicher Heyrathzu erteilen, also daß sie nach eingeholtem geist- und weltlichen Rath sichzu recuperlerung ihrer Gesundheit genötiget befunden hat. denselben zuseiner Eorreotion auf eine zeitlang mit schweren Küsten in ein Kloster zuverstecken, daß man denselben auch nachgehends nach versprochener Besser-ung auf freien Fuß gestellt und auf sein Anverlangen, um seine stucllabesser prosequieren zu können, nach Duisburg hingeschickt gehabt, hat der-selbe sich vermessentlich unterstanden, allen von uns dagegen gethanengütlichen und scharfen ckekortationen und Bedrohungen ungehindert,sich wider unser beyden Willen, und sicherer der Familie nach unbekann-ter, sonsten aber gar nicht bemittelten Amalia Beers zu verheyraten undwir allen Umständen nach wohl befügte Ursach hätten, denselben völlig zuexkereckiren, er dannoch wie wohl nur in legltims. succeckirsn solle.Gleichwie nun denen Elteren sowohl vermag der göttlichen, als aller