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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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mögte, denominirt undt eingesetzet, gestalten damit zu schalten undzu walten, forth zu Kehren undt zu wenden ohne Iedermans e!n-redt undt Widersag;

Endlich undt zum Vierten haben beyde testirende Eheleutheinsgesampt undt ein Jeder von Ihnen besonders dorthin außtrück-lich sich erklehrt, daß Vorbeschriebenes alles Ihrer beyder aygent-licher letzterer will undt Meinung seye, den welchen männiglichenohngehindert in allem feßtgehalten undt volzogen haben wollen,undt dafürn derselb auß Mangel ein oder mehr Solemnitäten alßein formbliches testament mit bestehen würde, Iedannoch alß einLollicil, gisst (Gabe) unter den lebendig oder Von Todtswegen odersonst gemeine privilegirte disposition Krafft undt bestandt habensolle, darüber zu Händen wohlglter Hhen Scheffen stipulirende. Zu-gleich mich Notarium, daß darüber nötiges instrumentum seninstrumenta Verfertigen, und für die gebühr mittheilen, beyde HhenSchesfen aber daß alssolches mit Ihren Scheffen ambts Infigulenbefestigen, und dem scrinio wie brauchlich einlegen wollen respeegebührendt ersuchende; alßo geschehe in dieser des H. römischenreichs freyer statt Cöllen im Jahr des Hayls, Indiction, Kayser-licher regierung, Mohnat, tag und stunden wie eingangs gemeltin Testirender beyder Eheleuthen Zeitlicher in der stolckgaßen ge-legener behausung oben aufs dem schlafzimmer garten warts inbeysein Ioannis Bernardi Berning undt Henrico Morsbach alß zudießem acte sonderlich beruffen undt erbettenen glaubhaften gezeugeWan dan Wir Iohan Christian Außem undt Frantz WilhelmVöllig beyde dero rechten Doctores Undt des Hohen weltlichenwie auch Airsbach respective gerichteren Hieselbst Scheffen bsygegenwertigem acte testamentaria Oispositionis reciproce einsmit dem adhibirte Herren Notario und requirierten obbenambstegezeugen persöhnlich zugegen gewesen, alles alß instrumentir-ter maßen uno continuo non interrupto actu Hergängen undbeschehen zu sein selbst gesehen undt angehört, alß haben auffgezimmendes ersuchen unsere Scheffen ambts insigulen hier-ausf getrückt undt damitten allerdings befestigt alß geschehenwie oben

ll. 8. l.. 8-

?rekentatum all imponenäum8crinio 22lls 8eptemb. 1730

OrleZ 8ckrein ??? (unleserlich).

Wan dan I ch Bartholomäus Bertert auß Kayserlicher machtundt gemalt offenbahrer undt bey einem Ehrsahmen hochweisenrath binnen Cöllen approbirt undt immatriculirter Notariuseins mit obwohgltr. Beyden Hhr. Scheffen Undt dennen requi-rirten gezeugen gegenwertigem actui persöhnlich beygewohnt,alles undt Jedes uno et non interrupto aotu alßo beschehen zusein woll ad notam genohmen alß Hab gegenwertiges instru-