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1 (1928) Die Familie Hertmanni
Entstehung
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sahmen Hochweisen rath binnen Cöllen approbirt undt immatricu-liren Notario undt zu Endtgemelter gezeugen persöhnlich erschienenseyen der hochEdelgebohrner Herr Iohan Bernardt vonHertmanni gantz frisch undt gesunden leibs seines gefallens hinundt her gehendt undt stehendt, so dan deßelben fraw Eheliebstendie auch HochEdelgebohrne fraw Maria Anna vonHonrathwegen Zugestoßener leibs schwach- undt Krankheit zwarn bethläge-rig, dahero der sieben füß gehendts undt stehendts Von obwohl-gemelten Hhr.Schefsen entlaßen worden, sonsten aber guter Sinnenundt Vernunft wie auch Verstendlicher deutlicher aussprach, unnthaben also erscheinende deiche Eheleuthe insgesampt undt ein Jedervon Ihnen besonders zu erkennen gegeben, maß gestalten in be-trachtung der gewißheit freywillig undt wohlgedachtsam ohn-gezwungen undt ohngetrungen, bey sich entschloßen hatten Ihresletzteren willens Verordnung durch ein Vestsmentum nuncupatiumreciprocum zu erKlehren undt zu stifften allermaßen sie dan nachgewöhnlicher ersuchung Vorwolerloster Hhn. Scheffen, MeinesNotary undt deren gezeugen erKlehret undt gestiftet haben alßfolgt; Undt zwarn

Erstlich haben beyde testirende Eheleuthe Undt ein Jeder vonIhnen besonders bey dero Tödtlichen Hintritt Ihre liebe Seelen indie Händt Ihres Erlösers Undt seeligmachers Jesu Christi Undtdeßen grundtlöser barmhärtzigkeit durch die Vorbitt der aller-seeligster Iungsraw Undt Mutter Gottes Maria, forth aller lieberEngelen undt Heiligen Gottes diemütigst Ihre abgesonderte Leich'namber aber Christkatholischen brauch stand und EbrengemäßJedoch ohne pomp undt pracht undt mit den geringsten Küstenbeerdigen zu laßen einer dem anderen Von Ihnen beyden Ehe-gemahlen Embsigst anbefohlen undt anvertrawet;

Zweitens haben testirende Eheleuthe und ein Jeder von Ihnenbesonders dem zur Zeit Ihres absterbens regierenden ErtzbischoffenUndt Churfürsten von Cöllen, so dan zum Baw hießiger hoherThumbKirchen Jedem den gewöhnlichen Vournum leZirt und Ver-macht; Aldeweilen nun drittens zu eines Jeden testaments weesent-lichen Hauptstück undt fundament die Erbbenenn- und einsetzungVon Kennen rechten wol Verordnet ist, alß hat obwohlgehörter HerrTestator Ioan Vernarb von Hertmanni seine liebwertheste frawEheliebste Mariam Annam von Honrath, und diese hingegen Ihrenlieben Eheherren Ioan Bernardt von Hertmanni undt alßo der erst-absterbende den letztlebenden von Ihnen beyden testirenden Ehe-leuthen in allinger sowol anitza besitzend alß künftighin guovi8mocko acguirirenäe und erErbender mo: undt immobiler Verlaßen-schafft, actionen und forderungen, wie die auch Immer nahmenhaben, in oder auch außer dießer Stadt Cöllen gelegen sein mögen,das geringste davon nicht ausgeschieden, zu seinem wahren undohngezweiffelten universal Erben lionorabili institution's titulound wie alsolches ahm bündigsten geschehen solte, Könte oder ver-