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Testament des Joh. Wilh. Jos. von Hertmanni
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vom 19. Juli 1735?)
In Gottes Nahmen Amen. p. Kundt undt zu wißen seye, daß iniJahr nach der Heylsamer gebürt unseres Eintzigen Erlößers, undt Seelig-machers Jesu Christi Eintausend siebenhundert fünff,undt dreißig in der dreyzehnter Römer Zinß Zahl zu lateininäictio genand bey glorwürdigster Hersch- undt Regierung des allerdurch-lauchtigst groß Mächtigst, undt unüberwindtlichsten Fürsten, und Herrn,Herrn Caroli dießes Namens des sechsten Erwöhlt, undt gekröntenRömischen Kaysers zu allen Zeiten Mehreren des Reichs, in GermanienUngarn Boheimb, Dalmatien, Croatien undt Schlavonien Königs, Ertzhert-zogen zu Österreich, Ertzhertzogen zu Burgund, Stayr, Carndten, Lrain,undt wirtenberg, Grafen zu Habsburg, Tyroll, und Görtz pp. unseres aller-gnädigsten Kaysers undt Herrens auf Dienstag, so da wäre der Neun-Zehnter Tag Monats Iuly die Hochedle, undt HochgelehrteHerren Franciscum Wilhelmum Bollichs, undt Iodocum IgnatiumNingelgen beider rechten Doctoren, undt als hohen weltlichen GerichtsBinnen Collen scheffen, fort mich zu Endt unterschriebenen osfenbahrerkayserl. dahier Imnmtriculirten dlotariuin, undt hernach benente gezeugenzu sich beruffen laßen der wohlgebohrne Hr. Ioan WilhelmIosephVon Hertmanni Von Collenburg, undt fraw Maria Adelheidvon Hertmanni gebohrne Von Schönheim Von Metternich Ehe-consortes, welche beyde wohlgem. requirenden ihres gefallens mehr dandie gewöhnliche sieben füß gehends undt stehends, guten Verstandts, sinn,undt redens, als Mehreren Borgetragen, wie daß sie in betrachtungMenschlicher Schwachheit, undt dießes zeitlichen Unbeständigkeit, des Todtsgewiß, dessen Stundt aber Ungewißheit undt damit Von dießer weldt nichtunVerordneter Dingen abberufen würden, auch umb Streit, undt Un-einigkeit zu verhüten Völlig entschloßen wären ihre letzten willens Ver-ordnung einZurichten, deshalben wohlgem. Hr. Scheffen, Mich Notarium,undt gezeugen sonderlich ersucht dießelbe wohl aä notam zu nehmen, dar-über eins, oder Mehrere instrumenta Vor die gebühr außzufertigen, undtHhen. Scheffen schrein einzulegen, inmaßen obwohlgem. requirentenerstlich ihre liebe seelen Gott dem allmächtigen durch die kräfftige Vorbittder allerseeligster Iungfraw undt Mutter Gottes Maria, fort allen liebenHeiligen in die himmlische sreuden auff- undt anzunehmen Die TodtsVerblichene Leichnamber aber Lhristkatholischen Gebrauch gemäß zu be-erdigen empfohlen thäten,
9 Hist. Archiv Köln 545.