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In Nahmen der Heiligen unzertheilter Dreifaltigkeit Amen.
Demnach die Unbeständigkeit deß Menschen Lebens betrachte undNichts gewißers dan der Todt, so habe heylsam befunden meiner armenSeelen Zum Trost so wohl als Meiner Von Gott Verleyhender Kindern,oder aber in entstehung dero, meinen letzten willen zu machen. Befehledemnach meine arme Seel in die H. fünff wunden Meines Erlösers JesuChristi mit dem festen Vertrauen, daß der Barmherzige Gott sie in dieEwige frewdt aufnehmen wolle, mein Verstorbener Lörper soll nachChristlichem brauch Ehrlich Zur Erde bestattet werden ohne Leichpredigjedoch Bon mir zu halten. Zweytens so Baldt die Seel Dom Leib geschie-den ist, nach gelegenheit deß Orths dreyhundert Seelmeßen gleich leßenzu laßen, über der begrabens fünfzig meßen. Den Haußarmen die Bedürf-tig und sich zu betlen schämen sollen 10 Malter Korn aufgeteilt werden.
Waß nun meine Zeitliche Erbschafft anbelangt, darin setze Meinekünfftige leibsErben, So Viel als deren Gott mir gnädigst Verleyhenwirdt. Zu Meinen Völligen Erben ein. Dergestalt jedoch daß MeinLiebster Mann auß denen in der HeyrathsVerschreibung gemeldeten Drey-tausendt Reichstaler Dotis Zwolffhundert Rekchsthaler in die zweyte EheVorbringen und auch alle Mobilien und pretiosen Vor Sich behaltenSolle, deßen seye er gehalten folgende Juwelen benentlich meinDiamanties HalßLreutz, meinen Ring über fünfzig Rthlr. werth,die Perlen umb den Hals und um die Handt, demantini ohrgehäng undsilberner Lampet-schüssel und kann und vier Silberne Teller mit Vorsti'-sches Wappen bezeichnet, und Zweyhundert Reichsthaler an goldt(?) 80 alb.ihren Kinderen anstatt der in der Heyraths Notel benenten HalbscheidtMobilien heraußZugeben, Übriges aber alles, wie es auch nahmen habenKönnte, soll denen Kinderen Erblich Verbleiben, die leibZucht jedochMeinem l. Mann in allem Vorbehalten.
Solte aber der Göttliche Will sein, daß ich ohne Hinterlassung leibs-Erben Vor meinem Lieben Mann Von dieser Welt abgefordert würde. SoThue ich hiemit in aller erforderten Form Rechtens alle Meine jetzige undkünfftige Haab güther und actionen wir zu nehmen haben. MeinemLiebsten Ehemann mit freyem gemüth Erblich schencken. Hiegegen schenckeLegier und Vermache ich den eigenthum deß halben Hofs Zu Norbißrathwie er mir mit last und unlaft zustendig ist, Meinem lieben Bruderen Hr.Ioan Arnolden von Vorst, also daß er gleich nach meinem Todt denvölligen genuß besitzt und eigenthumb überkommen solle, es solle aberdiese schenkung anders nit gelten, es seye dan daß Hr. Mein Bruder denVetteren Ioan godfriden Von Vorst zu sich nehmen und Verpflege; nachMeines Hhr. Bruders absterben aber begehre daß die Halbscheidt diesesHofs nit ferners beschwert dem Vorsagter Ioan Godfrieden Erblich undeigen abgetreten werde. Hiegegen Soll Ioan Godfrid unter Verlust dieseranwartschafft gehalten sein Meinen Brüdern Kindtlichen gehorsam zuleisten undt Keinen clebuucbirten Menschen abzugeben, wie auch soll ernach überkommenem genuß dieses halben Hofs seiner leiblichen schwesterenVom Vatter weegn, zweyhundert Rthlr. zur erkenntnis heraußgeben.
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