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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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Meßgewandt darvon Zumachen. Der Pfar Kirchen St. Lupus sechsEstnische Thaller sonsten ins gemein IedemIhrenB räderen undSchwesteren einen goldtgl. und sollen dießelb alle undt ein Jeder '

besonder von Übriger Ihrer Berlaßenschafft so Ihro jetzo ahnerfallen oderhernegst anersallen möchten, deren sie auch mechtigh hiemit und in Krafftdieses Ihren letzten willens außgeschloßen sein und pleiben, Zu ÜbrigenIhren gütteren, hatt sie vorgedachtem Ihren Haußwirdt nicht allein ZuIhrem Universal! Erben sondern auch zu dieses Ihres Testaments Exe-cutoren verordtnet und gesatzt. wolle auch daß dieß also gehalten, undvon Jedermann approbirt werden solle, ohne Iemandts ein od. widder-redt Sonder geserdt und Argelist. Endtlich und zum Letzten habenTestirende eheleuth gewollt und willen hiemit und in Krafft dieses dochmit Vorbehalt diesen Ihren lesten willen Zu unverenderen. denn ab odernach Ihrem Wohlgefallen Zuzuthun. daß dieß Ihr Testament und lesterwill sein und pleiben solle, Dasürn Keine andere Disposition erfolgenwürde, und dahr dieße vermechnüß wegen einiger außgelaßenen Solenni- >

teten in Testaments Rechten nicht bestehen soll, Könnt od. mochtle dasdaßelbe alßdan gleichwoll PollKommener macht und geweldt haben solleim Rechten der Codicillen oder wie sonsten nach Ardt der Rechten unddieser Stadt und Er.Stifft Collen ordtnungh, Imgleichen llure äonn-tionis inter Vivos propter mortis oausam einiges Menschen lester Wille !

am best- und bestendigsten bestehen soll. Konti oder mochte, auch Krafftund macht haben ohne geserdt und Argelist. Von welchem allen haben !

Testierende eheleuth sich ahm Zierligsten bezeugt und Ihnnen ein oder l

mehr Instrument oder Instrumenten von mir dlotsrio reguisito Zu- j , !

fertigen und Ihnnen mitZutheilen auch von Wollgemelten Herren Schef- st;

fen Zuversiegelen und binnen Jahr und thag in der Herren Scheffen '

Schrein zu Hierusalem ahm Platz einzulegen gebetlen, welches sieauch wir willigh gegen die gebuir begerter maßen erhaltenn. Also ge-schehen und verhandelt sindt dieße Sachen aufs Jahr, Monatt, tagh,

Indiction, Kayserlicher Mayst: Regierungh wie obstehet vormittags ohn-

gefehr umb die Achte Stundt in der testirender eheleudt Wohnbehaußungh j stj l

alhir aufs St. M a x i m i n e n str a ß e n gelegen unden in der großer ! ^ st I

Stubenn, warbei neben wollgemelten Herren Scheffen und mir diotsAo j' j !

requisito mit unter und ahngeweßen seindt, der Ehrenthafft und fromme ° st

Meister Johann von Niehll hoedtmacher. Peter Feigoen-

baum Nagelschmidt und Gerhardt Sommer Schoemacher alle

Bürger wollgemelter Stadt Collen alß glaubhafft und hierzu sonderlich

erforderte Zeugen.

Und Demnach wir obgemelte Scheffen bei allen und Jeden Porschrie-benen Sachen, Puncten, Testaments Auffrichtungh eines mit nachbemel-tem Notario Persöhnlich Zugegen mit Uber und ahngeweßen, So habenwir auff vorgeschrieben begerenn unser Einsiegell dißem Testament ahn-gehenckt. Und daßelb damit wißentlich besiegeldt. Datum et ^otumVt 8upra.

Folgt notarielle Beglaubigung (unleserlich).