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sonderlich in dicsser sehr geschwinder Pestilentialischer Zeit als daß nichtsgewisseres dan der ahnsehentlicher Todt, und Hinwidder nichts ungewissersalß eben Die Stundt desselben. Dahiro bei sich entschlossen damit hernegstZwischen Ihren Eiteren, Sch west: Bröder und respectiveSchwageres die weil! Keine Leibs Erben vorhanden, nachIhrem Thodtlichen Hinscheiden und absterben Kein Zanck oder mißumstandtentstehen sonder vielmehr frewdt und einigKeit gesp. gepflanzt underhalten werden mochte aber Ihrer Fahrnuß Hab und gütter wohe dieselbeauch binnen oder außen Collen gelegenen, sie seindt auch inwelchem Standtsie wollen, Ihr Testament und lesten willens Vermechniß Zumachen undauffzurichten, In maßen dieselbe darüber Disponirt In maßen als folgtt.Haben also Zuvorderst und Zum ersten nach ahnrussungh Göttlichennahmens alle Ihre vor Dato dieses auffgerichte vermechnüß dahr dereneinige vorhanden so dieser Ihre Testamentarischer Disposition einigh SynßZuwidder kassiert, Ernorirt, und außdrücklich widderruffen und wollendas dieselbe hiemitten Krafftloß und von unwerden sein und pleibensollen. Demnegst haben Testierende eheleuth Ihre Seelen, wannhe Gottder Allmächtigh dieselbe ab Iehen von Diesem Iammerthall forderenwirbt in den Schoß Abraham durch die H. Engelen zu sprengen andechtighgebetten. Ihrer Thodte Corper aber der Christi. Katholisch- und Aposto-lischer Begräbnüß altem prauch nach sonder Weldt Pomp Zugeschehendemütigst befohlen. Und solchem nach zum Dritten Haben Testament-machende eheleuth denn Zur Zeit Ertzbischoven Zu Collen legiert undbesaßt einen Thornisch oder die Eschte werbt auch zum hohen Bawder hohen ThumbKirchen einen dergleichen Thornisch einmahllvor all oder auch die rechte werdt darfür gegen gebürliche Zeitungh unddieses Testaments Approbierungh Zulieberen und Zubezahlen. ZumPiertten halt Testator mit beliebungh seiner lieber hausfrauwen obgemeltseinem lieben Patter Thonissen Schwa rzbardt von Odendhallund allen seinen verwandten ins gemein under sich Zutheilen, hiemit undin Krafft dieses loco legitiino et. respeetive legstyso sich ahm besten zudiesser seiner letzter ordtnungh qualificieren kommen oder mögen einengold gld. legirt und besaßt und wolle diesselbe alle hiemit und in Krafftdieses von allen seinen Übrigen gütterenn excludirt und außgeschlossen,seine liebe hausfraw aber nicht allein Zu seiner Universal Erbgenahmbenensonderen auch zu dieses seines Testaments Executorinnen und Trew-handerinnen loco Irwtitutionls »ive ckonatiorw inter vivo8 propter
causam nominirt und gefaßt haben. Zum Fünfften hat Fraw Testatrixmit gutem Consent und Vorwissen Ihres lieben Haußwirdts obernadtIhrem herzlieben Datieren Herren Micha e len Hermann! AltenRhatts Verwandten wollgemelter Stadt Collen loco legitlml einmahl vorall legiert und besaßt vier goldt. gld. Item Ihrer Schwester Im Closter ZuSt. Michaeli Iunsfer Catharinen Hermann! einen SilbernenPanzer Gürttell, ein Scheidt oder Zwäntzich Colnische Thlr. darfür.Im pfahll aber gemelte Iunsfer Latharin Vor Ihro Todts verfahrenwürde sollen dieße legaten ahn Ihren lieben Haußwirdt zurück fallen,Item in die Kirch St. Michaeli Ihren besten Rodten Rock umb ein