Dänemark.
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' Die Ritterschaft ließ jetzt den Faden fallen — das Publicum nahm ihn wieder aus;und zwar war es ein Mitglied aus der Beamtenwelt, die früher so häufig den konstitutio-nellen Bestrebungen sich ungünstig erwiesen hatte, welcher vor Allen hierzu anregte. UweJens Lornsen, aus wackerm friesisch-deutschem Stamme, früher Comtoirchef der schles-wig - Holstein - lauenburgischen Kanzlei, zuletzt Landvogt auf seiner heimathlichen InselSylt, vollbrachte so Herrliches. Während eines neunjährigen Aufenthalts in Kopenhagenhatte der Biederherzige sein Vaterland nicht vergessen; vielmehr war das nationellePrincip durch den Gegensatz dänischer Verwaltung und Regierungsweise nur desto schärferin ihm ausgeprägt worden. In Kiel, wo er bei manchen seiner dortigen Freunde auf ver-wandte Gesinnungen stieß, ward in einer von ihm veranstalteten Berathung beschlossen,neuerdings, gestützt auf die deutsche Bundesacte und die alten, vom König anerkanntenLandesreclsie, Petitionen für eine zeitgemäße Wiederherstellung der repräsentativen Verfas-sung bei der höchsten Behörde in Kopenhagen einzureichen. Eine Versammlung gebildeterfreisinniger Männer aus verschiedenen Gegenden des Landes sollte dazu dienen, dieses großeWerk vorzubereiten. Zu vorläufiger genauerer Verständigung über den wichtigen Gegen-stand war eine kleine gediegene Schrift Lornsen's: „über das Verfassungswerk in Schleswig-Holstein" bestimmt, welche im Jahr 1830 zu Kiel im Druck erschien. In wenigen Tagenwaren 10,000 Exemplare derselben abgesetzt. Besser durfte es gewesen sein, wenn in denHerzogthümern eine Petition mit 10,000 Unterschriften zu Stande gekommenwäre i dann hätte auf durchaus legalem Wege eine wahrhaft repräsentative Verfassung vondem einsichtsvollen und ächt humanen Monarchen wohl erreicht werden mögen. Aber zusolch entschiedenem Auftreten war die Bevölkerung Schleswig-Holsteins vor der Hand nochnicht reif. Kaum aus langem Schlummer halb erwacht, erschien ihr jeder öffentliche Schrittschon von vorn herein als verboten oder wenigstens verfänglich. Und so hatte denn der nach-malige Präsident der schleswig'schen Ständeversammlung, Graf M. von Moltke, wohlganz Recht, in einer von ihm herausgegebenen kleinen Schrift über Verfassungs-Angelegen-heiten den Satz aufzustellen: die Schleswig - Holsteiner wären nur deshalb noch nicht in denBesitz der wesentlichen Verfassungsrechte, namentlich des Selbstbesteuerungsrechtes,gelangt, weil das Verlangen nach denselben sich noch nicht allgemein und deutlich genug derRegierung kundgegeben. Um billig zu sein, muß man allerdings einräumen, daß dieMittel, sich über den Zustand des Landes aufzuklären, den Bewohnern der Herzogthümerseit dem Ableben des großen Bernstorff gar sehr beschnitten worden. Nicht nur warseit den Earlsbader Beschlüssen Censur und selbst in inländischen Angelegenheiten eingeführtund mehr und mehr geschärft worden, sondern es war auch die Herausgabe selbst des un-bedeutendsten Wochenblattes von der Ertheilung einer besonder» Concession abhängig ge-macht; jede politische Tendenz derselben — das alleinige Vorrecht des Altonaischen Mer-kurs — war ausdrücklich ausgeschlossen. Allenfalls ward in dieser Beziehung Nachsichtgeübt, wenn die Herausgeber derselben in gemein lobhudelnder Weise sich einen kleinenStreifzug in das Gebiet der Politik erlaubten, bei der geringsten anderweitigen Richtungindessen die Concession sofort zurückgezogen. Natürlich mußten eben deshalb alle dieseBlätter, die unter andern Verhältnissen kein unbedeutendes Werkzeug zur politischen Auf-klärung der größern Masse des Volkes hätten abgeben können, nunmehr stets sehr unbedeu-tend bleiben, ja bei dem anekdotenkrämerischen Inhalte der meisten sogar verderblich fürden besseren Volksgeist werden. Unter solchen Umständen wäre es eben nicht zu verwundern,wenn Lornsen, wie früher Johann Huß, für Holstein um 100 Jahre zu früh aufgetretenwäre, wenn anders eine Bestrebung verfrüht genannt werden mag, welche jedenfallsmanche verwandte Ideen in befreundeten Geistern wecken und den nur dadurch zu beschaffen-den Umschwung der Dinge in der folgenden Generation vorbereiten konnte. Doch zu solcherfür die Hoffnungen der Patrioten allzusehr verspäteten Regeneration ließ es die politischeUmsicht und landesväterliche Gesinnung des allgemein verehrten Königs nicht kommen;denn wenn auch der nächste Erfolg der Lornsen'schen Bestrebungen kein anderer war, alsdaß derselbe, nachdem er auf der Festung Rendsburg H Jahr gefangen gehalten worden,vom schleswig'schen Obergericht durch einen Spruch ohne Entscheidungsgründe und ohneAnführung eines Gesetzes, „wegen Handlungen, dir hätten gefährlich wer-