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Dänemark.
dieses Landes bei jedesmaliger Erledigung des Lehens stets wieder-um von Neuem in Lehn gegeben werden solle (1330). — Es zeigte sich ebenschon damals, daß, bei aller Tapferkeit der Dänen, für die Fortdauer ihrer Selbststän-digkeit ein zweifacher Weg ihnen vom Schicksal vorgezeichnet sei, entweder ein Bündnißzu Schutz und Trutz milden übrigen skandinavischen Reichen, oder festes Anschlie-ßen an die zunächst liegenden norddeutschen Länder. Die Zeiten auswärtigerEroberungen mußten enden, sobald die innern Unruhen in Europa einer regelmäßigen Or-ganisation der Staaten Platz machten. Eine solche skandinavische Verbindung sollte umdie genannte Zeit gerade versucht.werden. Waldemar lll., der sich den Ruhm er-worben, die lang zerrüttete bürgerliche Ordnung in Dän ema rk wiederherzustellen, demdamals durch innere Unruhen zerrissenen Schweden die früher Dänemark gehören-den Provinzen Schonen, HallandundBleckingen wieder abzunehmen und einenschweren Krieg gegen die Hanseaten ehrenvoll zu beendigen, war gestorben. Er hin-terließ zwei Töchter, Jngiaborg und Margaretha. Dem Wunsche des Vatersgemäß sollte der Sohn der erstem, Albrechl von Mecklenburg, das Reich erben, aber diejüngere Tochter Margaretha wußte bei den Ständen die Annahme ihres SohnesOlaf zum Könige durchzusetzen, der von seinem Vater Hakon VIII. bald nachherauch Norwegen erbte. 1387 starb Olaf in jugendlichem Alter; ihm folgte seineMutter, die sogenannte nordische Semir amis, in der Beherrschung der beiden Län-der. Ihr Neffe Al brecht von Mecklenburg regierte damals in Schw eben, abernicht zur Zufriedenheit der dortigen Stände. Der schwedische Reichsrath bot darum Mar-garethen die Krone an; in der darauffolgenden Schlacht bei Falksöping wardAlbrechtgefangen. Am 12. Juli 1397 ward darauf unter den Auspicien der klugen und muthvol-len Margaretha die kalmarische Union zwischen Dänemark, Norwegen und Schwe-denabgeschlossen, welche bestimmte, daß diese drei Reiche für immer unter einem gemein-schaftlich zu wählenden Könige vereint bleiben, jedoch jedes derselben seine besondere Ver-fassung behalten sollte. Margaretha selbst, in Ermangelung eigener Kinder, hatteschon vor dem Abschluß der Union ihren Kampf gegen den Neffen Albrecht dadurch gesühnt,daß sie dem Enkel ihrer Schwester, Erich Prinzen von Pommern, die Anerkennung alsThronfolger in den Reichen Dänemark, Norwegen und Schweden verschaffte. Holsteinhatte nach dem Erlöschen des herzoglichen Hauses aus Abel's Stamme, im Jahre 1375,in Gemäßheit des frühem Traktats von 1326 Besitz vom Herzogthume Schleswig ergrif-fen. Diese Verhältnisse erwägend, bestätigte die Königin Margaretha während der Jahre1386 — 1392 wiederholt das holsteinisch e Fürstenhausim erblichen Lehnsbe-sitz von Schleswig und trat demselben die Oberhoheit über Ostfriesland gegen Lange-land ab, sich dadurch von dieser Seite her die Ruhe während der mehrjährigen Verhandlun-gen in Betreff der kalmarischen Union sichernd. Margaretha starb im Jahre 1412.
Hätte die Vereinigung der drei nahe verwandten Völkerstämme dauerhaft sein sollen,so wäre vor allen Dingen erforderlich gewesen, das Wahlrecht aufzuheben und Erbmonar-chie einzusühren. Die Geschichte stellt uns kein Beispiel auf, daß in einer Wahlmonarchiedie Nation niemals in mehrere einander feindselig gegenüberstehende Parteien zertheilt ge-wesen wäre. Das Urtheil über den Werth oder Unwerth eines Menschen, geschweige einesRegenten, ist nach Verhältniß der Bildung wie des Interesses der Urtheilenden verschieden.Und nun gar bei Nationen, bei welchen schon damals, wieso oft, die Verwandtschaft nurein Sporn vermehrter Eifersucht zu sein schien! Wäre aber auch dieser Anstoß aus demWege geräumt worden, so blieb doch der häkliqe Punkt verschiedenartiger Verfassungen;und selbst bei einer allen drei Reichen gemeinschaftlichen war der Fall denkbar, daß einMonarch die Vecfassunqsrechle der einen geflissentlich schonte, um die der andern desto un-gestrafter verletzen zu können. Alles kam also am Ende darauf an, worauf zum Heileder Staaten sowenig als möglich ankommen sollte, auf die persönliche Weisheit und dasWohlmeinen der einftlnen Regenten. Die Dänen erschienen unstreitig als die bevorzug-testen, sofern die Regenten aus ihrem alten Königsstamme waren. Schweden aber konnteschwerlich vergessen, daß der Erwählung Margarethens ein langwieriger und erbitterterKrieg vorhergegangen. Die Könige ihrerseits betrachteten Schweden mehr als unterwor-