Von der Prüfung der Zeugnisse. i83
man bey sorgfältiger Untersuchung keine Ursachen auffin«Len kann, die ihn hätten verleiten können, die Unwahrheit zu sagen. Gelten ist ein Meusch so verdorben, daßer das Böse blvs darum thun sollte, weil es böse ist,und also an der Lüge für sich ohne weitere Gründe Ge«fallen finden sollte- Wer fich also durch seine Auffüh«rung noch nicht in einen solchen üblen Ruf gebracht hat,Lckß er aus Leichtsinn oder Schadenfreude seine Reben«Menschen belügt, wird immer Glauben verdiene», wennsich kein Grund entdecken läßt, warum er Unwahrheitenm bestimmten Fällen sagen sollte. Wenn uns z. B. je«mand versichert, daß er einen Menschen habe sterben se«hen, daß ör in einer Zeitung diese oder jene Nachrichtgelesen habe, Laß.er Zeuge einer ihm sonst gleichgültigenStreitigkeit zwischen zwey Personen gewesen sey u. d.gl., so können wir (Unter den angeführten Einschränkunrgen) seiner Aussage glauben.
-) Die Glaubwürdigkeit wächst, wenn der Zeugedurch Urcheil«, welche Liebe zur Wahrheit,. Ehrlichkeitund Rechtschaffenheit anzeigen, und eine würdige unge-künstelte Sprache, sich Achtung verschaffet, und wenn erauch selbst die Umstände nicht verschweigt, die ihn, zumRachtheil gereichen können. Wer denkt hier nicht awRousseau'S Bekenntnisse über sich selbst! Je wenigerer seine Iugendfehler, die er längst bereut hatte, ver« "schweigt, desto mehr können wir auch andern Erzählun-gen, die ihm zum Ruhme gereichen, Glauben beymeffer»(wenn wir auch den daraus von ihm gezogenen allgemei«Ken Urtheilen nicht« immer beystimmen werden).
L) Test der Prüfung eines schriftlichen hder mün?s