156 Von Vermeidung der Irrthümer.
ziehung, Volksbildung, Aufklärung, Gesetzgebung u.d. gl. betrifft. Zn Rücksicht solcher, mit der Mensch«heit in der innigsten Verbindung stehender Angelegen«Heiken, muß jeder, der des Namens eines Menschennicht unwürdig seyn will, selbst prüfen, und nichtbloßen Autoritäten folgen. — Dey andern Kenntnissenvon minder allgemeinem Interesse sollen wir zwar auchselbst prüfen: aber es schadet weniger, wenn wir auchmanches auf Autorität annehme».
s) Das was wir von Andern durch Schriften«der mündlichen Unterricht erlernt haben, müssen wiruns durch eigenes Denken zu eigen zu machen suchen,in unsere Sprache übersehen und mit andern uns ge»läufigen Vorstellungsreihen verbinden. Unmündigkeitist das Unvermögen, sich seines eigenen Verstandes oh«ne Leitung Anderer zu bedienen, welche entweder natür«lich und unverschuldet ist, wie bey Kindern — oderverschuldet bey trägen und alle Anstrengung des Gei«steS scheuenden Menschen, die sich durch den Beichtva«trr, Arzt, Frau, Hausfreund, Diener rc. leiten las-sen. — Aufklärung ist (nach Kant) das Heraus»treten aus selbstverschuldeter Unmündigkeit.
z) Man betrachte den Gegenstand, der unserNachdenken in Anspruch nimmt, aus mehrrrn Gesichts«punkten, um nicht aus subjektiven Ansichten, perfön»lichen Wünschen, Zwecken rc. einseitig zu urtheilen,und dem gemäß zu handeln.
4) Man denke einstimmig mit sich selbst. DieKenntnisse, welche wir gesammelt haben, müssen zu»sammenstimmen. — Die Urtheile über einen gewissenGegenstand müssen sich zu einem Ganzen verbinden