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Von den Urtheilen.
mung und den Verstand voraus, weil diese den Stoff,(die Anschauungen und Begriffe) liefern müssen, derenEinstimmung oder Nichteinstimmunq beurrheilt werdensoll. Hier ist es uns noch nicht darum zu thun, zubestimmen, nach welchen Regeln verfahren werdenauüsse, um richtig zu urtheilen; sondern was die Ur,theile überhaupt für eine Form haben (sie mögen währoder falsch seyn), und was für verschiedene Arten »er,selben es giebt. Ein Unheil ist die Crkenntniß einesGegenstandes durch Begriffe. Der Begriff für sich er-kennt nichts; aber mittelbar dient er zum Erkennen^indem er einem Gegenstand als Merkmal beygelegtwird. Zn einem Urtheile wird von einem Gegenständeetwas behauptet, z. D. wenn ich sage, alle Menschensind sterblich. Stelle ich mir aber nur die Begriffevom Menschen überhaupt, oder von einem Ererbendenvor, so liegt darin gar kein Anspruch von Behauptung— Fehlerhaft würde es seyn, wenn man sagenwollte: ein Urtheil ist die Vorstellung des Verhältnisseszweier Begriffe. Diese Definition ist erstlich zu eng,weil in Urtheilen nicht blos Begriffe, sondern auch An,schauungen (z. B. TitiuS ist ein Greis), ja selbst Ur«theile verbunden werden, (z. B. wenn der Menschnicht frey ist, so ist Tugend ein Hirngespinst). Fernerist diese Definition auch zu unbestimmt; das Work,Nrrhaitniß, ist zu weit. Wenn die Einbildungskraftgewisse Vorstellungen nach Gleichzeitigkeit oder Aehn«lichkeit verbindet, so findet sich auch ein Verhältnis un-ter ihnen, obgleich dabey nichts geurcheilt wird, z. B.wenn mir bey der Vorstellung eines Hauses die Dege,benheit kinfällt, dir ich darin erlebt habe: oder wen»
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