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8 (1847) [Jus - Mei]
Entstehung
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49
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Kameralwissenschaft. 49

Die Einsicht in den Nutzen einer wissenschaftlichen Bildung der Kameralisten ver-anlaßt« Friedrich Wilhelm I. von Preußen, an den Universitäten zu Halle und Frankfurt ander Oder Professuren der Kameralwissenschaft zu errichten. Dieser Vorgang fand raschzahlreiche Nachahmung, indem auf anderen deutschen, auf schwedischen und italienischenUniversitäten kameralistische Lehrstühle errichtet wurden.

Mit dieser Aufnahme der kameralistischen Lehrfächer in die Reihe der Universitäts-disciplinen entwickelte sich auch eine lebhaftere literarische Thätigkeit. (Ainck, Schreker,v. Iusti, Lamprecht u. A. m.)

Auch diese Thätigkeit war jedoch lange noch sehr unentwickelt und unwissenschaftlich.In der Regel war die Anordnung der Kameralwissenschaft folgende:

Der erste sogenannte ökonomische Theil enthielt:

a) die Land-Wirthschaftslehre, wozu auch die Lehre vom Bergbau und der Forst-wirthschaft gerechnet wurde;

>>) die Stadt-Wirthschaftslehre oder die Lehre von den technischen Gewerben unddem Handel.

Der zweite politische Theil enthielt:

u) die Polizeiwissenschaft, in welcher die Vermögens-, Sicherheit- und Bildungs-polizei, kurz alles Dasjenige eingeschaltet wurde, was nicht ins Militär- und Justizfachund in die folgende Abtheilung siel;

b) die Kameralwissenschaft im engeren Sinne, in welcher das Finanzwesen behan-delt wurde.

Als das Mangelhafte in der Behandlung der Kameralwissenschaft in dieser ihrerfrühesten Entwicklungsperiode ist zunächst das Vorherrschen des fiskalischen Prin-cips hervorzuheben. Die Wissenschaft sollte dem Kameralisten Anleitung geben, aufwelche Weise Landwirthschaft, Gewerbe u. s. w. im Interesse des Fürsten am Einträglich-sten betrieben und auf welche Weise die Thätigkeit des Volkes in demselben Interesse amZweckmäßigsten geleitet und gefördert werden könne; die polizeiliche Thätigkeit wurde le-diglich als ein Mittel zur Vermehrungder Reckilus" betrachtet,zumalen darin, tum-gusm nervo rerum gerenlisrnm, der consiliornm v>8 und Nachdruck bestehe."

Das Finanzwesen war der Mittelpunkt, auf welchen Alles bezogen wurde; daherman auch diejenige Abtheilung der Kameralwissenschaft, welche das Finanzwesen behan-delt, Kameralwissenschaft im eigentlichen Sinne nannte.

Die privatwirthschaftlichen Lehren entbehrten einer tieferen naturwissenschaftlichenBegründung; die Grundsätze, nach welchen wirthschaftspolizeiliche und finanzielle Fragenbehandelt wurden, waren die in der Praxis geltenden mercantilischen^), und es mangeltean einer gründlicheren wissenschaftlichen Analyse der volkswirthschaftlichen Verhältnisse.

Inzwischen hatten in Frankreich die durch das Law'sche Geldsystem dem Volkswohlezugefügten Wunden, in Verbindung mit vielen alten gesellschaftlichen Schäden, einetiefere Untersuchung der Frage veranlaßt: welches die wahren und dauerhaften Quellenund Bedingungen des Völkerceichthums und der Völkerwohlfahrt seien ? Es hatte sichdas physiokra tische") System ausgebildet. Fast gleichzeitig mit dem Systemeder Physiokraten bildete der Schotte Adam Smith das sogenannte Industrie system*)aus. Diese Untersuchungen über die Ursachen und Bedingungen des Reichthums derVölker reihten sich in Deutschland auf natürliche Weise in das System der Kameralwissen-schaft ein.

Durch jene tiefere philosophische Behandlung der wirthschaftlichen Dinge ging einneues Licht in dieser Wissenschaft auf; die Nationalökonomie, welcher Name jenen Unter-

5) Auf der Ansicht ruhend, daß der Reichthum eines Landes nur durch Vermehrungseiner Geldmenge erhöht werden könne.

6) Auf dem Principe ruhend, daß Grund und Boden die einzige Quelle des Vdlker-reichthums sei.

7) Princip: die auf die verschiedenen Zweige der Industrie verwendete menschlicheArbeit sei die Quelle des Volksvermögens.

Staat» - Lerikou. VIH.

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