38 Hochverrath (juristisch).
Hauptsache ist, den Hochverrath gehörig zu begränzen und nicht den Begriff desselben aufFälle auszudehnen, wo eigentlich nur Aeußerungen der Unzufriedenheit mit dem Beste-henden und Verschiedenheit politischer Meinungen ohne verbrecherische Bemühungen sichaussprechen. Unfehlbar verdient der Hochverrath, wenn man ihn gehörig begränzt, keineEntschuldigung. Eine verworfene Gesinnung wird es häufig sein, welche dazu bestimmt,den Bürgerkrieg mit allen Greueln zu erregen, das Vaterland dem Feinde zu verrathen,Festungen im Kriege auf verrätherische Weise zu übergeben. Die Handlung Desjenigen,welcher mörderisch die Hand gegen den Regenten erhebt, dem er Treue gelobt hat, den ermit jeder Aufopferung zu vertheidigen verpflichtet ist, steht auf hoher Stufe der Strafbar-keit. Wer, um seine Umwälzungsplane in das Leben einzusühren, gewaltsame Mittelwählt, weiß, daß er Gewalt und Kampf herbeiführt, der willigt in alles Elend ein, was alsFolge seines Verbrechens entsteht, in die Tödtung Derjenigen, die in treuer Pflichterfüllungdem Aufruhr« sich widersetzen. Der Hochvecräther weiß, daß, wenn einmal die Menge,welche Gewalt braucht, rkiit allen ihren Leidenschaften entfesselt, Niemand mehr Herr übersie ist. Mag auch der Zustand des Landes, in dem der Hochvecräther, um eine angeblichbessere Zukunft herbeizuführen, sein Verbrechen übt, noch so beklagenswerth sein, so ist esdoch nur Hochmuth, mit dem der Verbrecher sich einbildet, berufen zu sein, als Werkzeugder Vorsehung eine neue Ordnung herbeizusühren. Das mögliche Gute, was aus seinemVerbrechen entstehen kann, ist in der Zukunft verhüllt; das Unglück, das er über sein Vater-land durch den Zustand der Gewalt, durch die Verbrechen, die er veranlaßt, bringt, ist gewiß.Die Vaterlandsliebe kann dazu kommen, mit der größten Aufopferung furchtlos jedes ge-setzlich erlaubte Mittel der Verbesserung des Zustandes anzuwenden, die schönere Zukunftdurch die Kraft öffentlicher Meinung vorzubereiten; sie kommt aber nicht zum Morde desRegenten und zum Verrathe. Die Schwärmerei kann unklug mit Selbstaufopferung dieReformen predigen; aber sie billigt Verbrechen nicht, und thuk sie es, so verdient sie so wenigEntschuldigung als der Fanatismus Desjenigen, der einen Mann mordet, welchen er füreinen Feind der Verbreitung der wahren Religion hält.
Auf der anderen Seite haben Hochverrath und die politischen Verbrechen allerdingsgewisse Eigenthümlichkeiten, die sie von anderen Verbrechen scheiden. Es liegt zum Theilein ihrem Thatbestande etwas Unbestimmtes, wo es oft schwer fällt, die Gränze des Er-laubten und des Strafbaren richtig zu bezeichnen. Im Feuereifer für die Realisirung deswünschenswerthen bessern Zustandes kann auch der Edelste Mittel wählen, die nach der Ab-sicht des Handelnden kein Verbrechen herbeiführen sollen, wo vielmehr der Handelnde er-wartet, daß die Regierung, wenn sie nur einmal die kräftige Aeußerung der Volksstimmekennt, auf halbem Wege entgegenkommen werde, wahrend er in seiner Berechnung sichtäuscht und durch den Aufruhr, den er anstiftet, schweres Unglück herbeisührt. Manchedieser hochverrätherischen Handlungen sind nur nach Localitäten Verbrechen; was im be-nachbarten Auslande Tugend ist, weil dort eine andere Verfassung besteht, ist im anderenLande Verbrechen. Oft wird nur durch Zeitverhältnisse das Verbrechen bestimmt. Das,was der Verbrecher heute durch Gewalt herbeizuführen sucht und wofür er, weil das Unter-nehmen mislang, auf dem Blutgerüste büßt, wird vielleicht in einem Jahre in demnehmlichen Staate als die zweckmäßigste Form eingeführt, und das Andenken Desjenigen,der vor einem Jahre als.Verbrecher verurtheilt ward, nun gefeiert. Der General, der dieallgemeine Volksstimme kennt, welche von dem Bundesgenossen, den das Volk haßt,sich losmachen will und mit seinen Truppen zu dem Feinde übergeht, thut jetzt Etwas, was8 Tage später seine Regierung selbst thut, die das gezwungene Verhälkniß abschüttelt. Mandenke nur an die Geschichte des Jahres 1813. Selbst von Umständen hängt oft bei hoch-verrätherischen Handlungen, insbesondere bei den entfernten Versuchshandlungen, derSchaden oder die Gefahr ab, welche die Handlung stiftet. Wer in einem Lande, in demein geliebter Regent herrscht, wo eine gute Verfassung besteht, auf öffentlichem Markte zumAufruhr«, zur Abänderung der Verfassung oder zum Königsmorde auffordert, wird ent-weder als ein Verrückter verspottet, oder von jedem redlichen Manne fortgejagt, und seinganzes Verbrechen ist eine spurlos vorübergehende Albernheit. Richtig ist es endlich noch,daß in Bezug auf politische Verbrechen herrschende Ansichten, die oft in einer gewissen Auf-