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Aesthetik.
Bon dem Geschmack.
§- 290.
Der Geschmack ist das Vermögen, daS Schö- ^ne zu beurtheilen, und unmittelbares Woklgefallen !daran zu finden (§. 237.). Da aber der Ausdruck .Schön in einer engem und in einer weitern Bedeu-tung genommen wird s§. 240. — 242.); so muß ^eben dieses auch vom Geschmacke gelten. In der eng- ssten Bedeutung ist der Geschmack das Vermögen, das ?eigentlich formale, reine Schöne (§. 240.) rich- ?tig Hu beurtheilen, und an der durch dessen Anschau- >ung bewirkten, an sich selbst zweckmäßigen harmoni« !scheu Beschäftigung der Vorstelikräfte ein unmittelba-res und uninterrssirtes Wohlgefallen zu finden (§. 1239.). Der Geschmack in weiterer Bedeutung !hat die oben (Z. 242.) sogenannten gemischten ;Schönheiten zu Gegenständen. -
Alle», wa» vermittelst Mannigfaltiger Reize und Rüh- Irungen die Einbildungskraft, den Witz und die inner» 1Gefühle in ein leichte«, an sich gefallendes Spiel ver- isetzt, das Große und Erhabene, das Rührende, das LLch> !erliche, u. s. w. liegt im Gebiete de« Geschmacks in jweiterer Bedeutung. I
ES ist nach den bisherigen Erklärungen vo« selbst klar,worin sich Genie und Geschmack von einander unter- .scheiden. Dieser als ein blos beurtheilendes und empfin-dender Vermögen, bestimmt, was schön sey, und genießtdqS Schöne: jenes als ein produktives Vermögen, bringtselbst Schönheiten hervor. Indessen muß das Genie mitrichtigem Geschmacke und geübter Beurtheilungskraft ver-bunden seyn, und durch diese in Zucht und Schranken ge-halten werden, damit es nicht in, gesetzloser Freiheit die