Testhctik.
Von dem Kunstgenie.
22
§. 287.
Schöne Kunstwerke hervorzubringen kann nichtdlos erlernt, nickt eigentlich durch Vorschriften-gelehrtwerden: es wird dazu ein angebehrnes Talent, eineNaturgabe erfordert, deren Mangel sich durch kei-ne Kunstregeln und durch keinen Fleiß ganz ersehenläßt. Dieses Talent, ästhetische Ideen zuerfinden und durch sinnliche Zeichen,Sprache, Tone, Zeichnungen, u. si w. glücklichdar; »stellen, heißt das Kunstgenie. DerZustand einer vorzüglichen Wirksamkeit des von einem! Gegenstände ganz eingenommenen Genies wird B e.-j geisteru ng genennt.
Es «siebt so viel Havptarten des Kunstgenie's, als esschöne Künste giebt (musikalisches, dichterisches Genie, u.s. w.) der groben Mannigealtigkcit der Na'tnranlagen,die selbst in dem Gebiete jeder einzelnen schönen KunstStatt findet, nicht einmal zu gedenken.
§. 288.
Das Kunstgenie ist, als Naturgabe, demLernen und der Gelehrigkeit, als ein aus sich selbstl schöpfendes Vermögen aber, das mit einem größeriioder geringer!, Maaße der Eigeurhümlickk eitoder Originalität verbunden ist, dem Nachah-numgsqeiste entgegengesetzt. Indessen bedarf das Ge-nie doch gewisser Veranlassungen zur Erweckung seinerThätigkeit: es bedarf ferner Ausbildung und Vervoll-kommnung seiner natürlichen Anlagen. Geweckt wird