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beschränkt, und wird zur widerrechtlichen Anmaßung, wennsie nicht das Beste der Kinder im Auge hat. Ältern haben da-her kein Recht, ihre Kinder zu einem gewissen Berufe oder zurSchließung einer Ehe zu zwingen. Sobald die Kinder ihremännliche Reife erlangt und selbstständig in eigenen Verhältnis-sen leben, Hort die älterliche Gewalt auf; so lange sie aberohne eigenen Erwerb im Staate von den Altern abhängig sind,liegt ihnen eine pünetliche Beobachtung der Anstalten und Vor-schriften derselben ob, weil dadurch allein die Erreichung derverschiedenen Erziehungszwecke möglich wird. Das Verhältnis;,in welchem die Kinder zu den Altern stehen, welchen sie ihrDaseyn, ihre Erhaltung, ihre Bildung verdanken, und in wel-chen sie ihre ersten und vorzüglichsten Freunde finden, machtihnen Dankbarkeit, Ehrfurchr und Liebe, Wahrhaftigkeit,Offenherzigkeit und eine liebevolle Vergeltung in allen Fällen,wo diese ihnen möglich ist, zu besonderen Pflichten. Zu demFamilien - Leben gehört auch noch das Verhaltniß, in welchemdie Herrschaft gegen ihre Diener steht. Dieses Ver-hälrniß sowohl als die daraus entspringenden Pflichten beruhenauf einem Vertrage, der die auferlegten und übernommenenVerbindlichkeiten, genau, bestimmt und deutlich enthalten muß.Das Recht der Persönlichkeit in jedem, auch dem geringsten Die-ner ehrend, ist der Dienstgeber verpflichtet, seine Dienstleutenicht zubloßen Mitteln seiner Zwecke herabzuwürdigen, ihrersittlichen Ausbildung nicht entgegen zu handeln, und die in demVertrage festgesetzten Bedingungen gewissenhaft zu halten.Der Dienstgeber ist verpflichtet, in seinen Forderungen daraufRücksicht zu nehmen, was seine Leute zu leisten vermögen,folglich sie in ihren Kräften nie zu überspannen, sie ordentlichund hinlänglich zu besolden, für Dienste, die sie vertrags-mäßig zu leisten nicht verbunden sind, insbesondere zu bezah-len, sie mit Schonung und Lheilnahme zu behandeln, ohnesich mit ihnen gemein zu machen, nicht durch Verleitung zuunerlaubten Handlungen, zu Klatschereyen oder Kundschafrun-gen ihre Achtung zu verlieren, sondern vielmehr alles zu vermei-