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den, was ihre Sitten verschlimmern könnte, mir Strenge zuWerke zu schreiten, wenn sie ihre Pflichten verletzen, oder gareinen schlechten Charakter offenbaren, und überhaupt dafür zusorgen, daß sie in intellectueller, moralischer und religiöserHinsicht allmählig vorwärts schreiten. Die Unterstützung er-krankter oder bejahrter Dienstleute, die uns treu und langegedient haben, ist gleichfalls eine moralische Pflicht. Die Die-ner dagegen sind zur Achtung und Ehrfurcht gegen ihren Dienst-herrn, zur genauen und willigen Erfüllung der übernomme-nen Verbindlichkeiten, zur Redlichkeit und Treue, zur Besor-gung des Besten ihrer Dienstherrschaft, zur Verschweigung derihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten der letzteren, zurSparsamkeit, um in dienstunfähigen oder dienstlosen Verhält-nissen nicht darben zu müssen, zur Enthaltung von allen Ne-bengeschäften, deren Betreibung ihnen von ihrer Herrschaftnicht ausdrücklich gestattet worden, und zur Bescheidenheit ver-bunden, die selbst dann, wenn etwas Unerlaubtes oder etwas,wozu man durch den Vertrag nicht verpflichtet ist, gefordertwerden sollte, sich in ihren Vorstellungen innerhalb den Grän-zen der Achtung und des Anstandes hält.
III. Ascetik oder Tugendmittellehre.
H. 78.
Die Tugend ist der freye Entschluß und die erworbeneFertigkeit, das Sittengesetz in allen seinen Zweigen und Rich-tungen als feste und unverbrüchliche Lebensnorm zu befolgen.Wenn auch die Anlagen und Fähigkeiten zur Tugend uns an-geboren sind, so ist doch sie selbst nur das Werk unserer mora-lischen Freyheit. Es gibt Mittel, wodurch die sittliche Gesin-nung geweckt, ihre Wirksamkeit befördert, und sie zur herr-schenden Norm für alle Handlungen unsers Lebens und zurFertigkeit in uns wird. Die Ascetik lehrt die Mittel zurBeförderung der moralischen Tugend kennen und befiehlt ihreÜbung. Diese Mittel sind nun allgemeine und besom