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ganz ausgebildete moralische Vernunft voraussetzt, um unter-allen Umständen das Geborh der reinen Sittlichkeit mit Zuver-lässigkeit zu erkennen, kann ein endliches Vernunftwesen beyder Beschränktheit des menschlichen Erkenntnißvermögens unddem Widerstreite unserer sinnlichen Natur nie ganz erreichen.Allein die Vernunft, welche jenes Ideal aufstellt, gebiethetdem Menschen sich immer mehr zu vervollkommnen und auf dieseWeise durch allmählige Annäherung an jenes Ideal, seine höch-ste Bestimmung immer mehr zu erfüllen. Es ist für das endli-che Wesen, dem es um seine moralische Veredlung zu thun ist,kein Stillstand möglich, weil das Ideal für die irdische Thätig-keit unerreichbar ist, mld eine bloße Annäherung gestattet.Aber der Mensch fühlt sich zur möglichst grössten Annäherung,zu einem beständigen Fortschreiten zum Ziele verpflichtet, welchesnur unter einem immerwährenden Kampfe mit der dem Sitten-gesetze entgegenstrebenden Sinnlichkeit möglich ist; ein Kampf,der erst dann endet, wann die sinnliche Neigung mit der reinenTriebfeder des Willens in vollkommene Übereinstimmung ge-bracht worden seyn wird. Diese vollkommene Harmonie, dieallein eine a n st r en g u ng s lo s e Ausübung der Gebothe derSittlichkeit gestatten würde, wird aber dem Menschen im ir-dischen Leben nie zu Theil, und wenn auch jener Kampf durchstets wiederkehrende Befolgung des Sittengesetzes sich vermin-dert, so hört er doch nie ganz auf.
§. 16.
Wenn auch nur derjenige, der es zu einer Fertigkeit ge-bracht hat, dem Sittengesetze in allen seinen Forderungenmöglichst Genüge zu leisten und die Sinnlichkeit den Gebothender Sittlichkeit stets unterzuordnen, wahrhaft tugendhaft ge-nannt werden kann: so wird doch auch die Erfüllung einzel-ner Pflichten als eine einzelne Übereinstimmung der menschli-chen Handlungsweise mit dem Sittengesetze Tugend genannt.In dieser Bedeutung gibt es also auch Tugenden, und so ha-ben wir z. B. eine Tugend der Mäßigkeit, der Keuschheit u.s.w.