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I. Metaphysik der Sitten.
§. 5 .
Das dem Menschen angeborne Vermögen/ nach der Er-füllung gewisser Vorstellungen zu streben/ und darauf die Äu-ßerung seiner freyen Thätigkeit zu richten, wird das Begeh-rungsvermögen, und die Fähigkeit etwas nach gehabtenVorstellungen ins Werk zu setzen, Willkühr genannt. Diesebcyden Arten von Vermögen werden auf verschiedene Weisein Thätigkeit gesetzt, und durch die Verschiedenheit der Trieb-feder, die diese anregt, wird der Werth des menschlichenWolle ns und Handelns bestimmt. Das Thier, derganz rohe, thierische, so wie der von einem heftigen Affeerebeherrschte Mensch und das kleine Kind handeln nach bloß sinn-lichen Antrieben und dunkeln Vorstellungen. Das Begehrungs-vermögen , welches sich bey diesen thätig zeigt, heißt das n i c-dere Begehrungsvermögen, dem das höhere entgegenge-setzt wird, dessen Äußerungen ein Werk der Frey heit,nähmlich der Selbstbestimmung des Menschen nach gewissen Re-ge ln sind, die derselbe als Mittel zur Erreichung eines beson-deren Zweckes zur Norm seiner Handlungen macht. Diese Re-geln sind nun entweder Regeln der Klugheit, wenn sie bloßdem Glückseligkeitstriebe huldigen, oder Regeln der sittli-chen Frey heit, wenn sie aus der unbedingten Gesetzge-bung der praktischen Vernunft hervorgehend die möglichste Reali-sirung des höchsten sittlichen Ideals zum Zwecke haben. DerUnterschied der Willk ü h r und Freyheit beruht auf derVerschiedenheit der angedeuteten Handlungsweise, die entwe-der eine sinnliche oder sittliche ist. Die erstere, die Will-kühr nähmlich, umfaßt alles, was ein freyes Wesen nach allenin seinem Begehrungsvermögen liegenden Trieben thun kann;die letztere dünkt sich nur befugt las zu thun, was ein freyesWesen nach den Gesetzen der praktischen Vernunft thun darfund thun soll.