spenden ein Werk ihrer jeweils erscheinenden Werke für dieBibliothek der Akademie.
Da die Wahl der Mitglieder ans Lebenszeit erfolgt, sokann ein Ausschluß nur auf Grund schwerer Verfehlungengegen den Geist der Akademie erfolgen. Nach dem Ab-leben oder Ausscheiden eines Mitglieds folgt durch das Ka-pitel derjenigen Gruppe, der es angehörte, die Zuwahl einesneuen Mitglieds aus dieser Gruppe.
Im Sinne des Gesetzes ist die „Deutsche Akademie" keinVerein, sondern zunächst nur eine zwanglose Vereinigungohne Vorstand und ohne Satzungen. Sie strebt jedoch be-hördliche Rechte an.
Der Ausschuß zur Gründung einer „Deutschen Akademie".