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sind mit der ältesten Geschichte der Stadt eng verwachsen, sie sind die Patrone der Kapellevon St. Georgen und durch manch' reiche Stiftung die Wohlthäter der Stadtkirche. Um diezweite Hälfte des XV. Jahrhunderts erwarben sie die Schlösser und Gerichtsherrlichkeitenzu Langenhart, Opflkon, Rettungen, Wollishofen und Liebenberg (bei Grüningen), und sind„nach und nach in Bauren-Stand gerathen" (Leu)'', oder wie eine Chronik berichtet: „Den10 Brachmonat 1663 starb Mr. Jakob Hopler allhier, welcher der letzte dieses Geschlechtesund Adels war", und nach unserem Bürgerbuche musste dieser Meister, der letzte Sprossedes hochfahrenden Geschlechtes, als „Bader und Schrepfer" sein Leben fristen.
Im Anfange des XVI. Jahrhunderts waren aus dem Lande Zug zwei Brüder ein-gewandert, Andreas und Hans Steiner, von welchen der erste die Herrschaft Wülflingen,der andere die Gerichtsherrlichkeit Pfungen an sich kaufte/ Beide Brüder erlangten durchdie neuen Besitzthümer adeligen Rang, und da dem Besitzer von Wülflingen nicht nur dieniederen, sondern auch die hohen Gerichte zukamen, so gelangte Herr Andreas zu ganzbesonderem Ansehen. Sonst waren es schlichte Leute, die persönlich zur „Haue" griffen,wenn es galt, ein landwirtschaftliches Werk auszuführen. Ihre Söhne wurden 1587 insBürgerrecht von Winterthur aufgenommen und zogen in die Stadt, wo sie und ihre Nachkommensich bürgerlicher Thätigkeit, der Industrie und dem Handel zuwandten, sich mit den ehrendenAuszeichnungen hoher bürgerlicher Aemter begnügten, und so — freilich nicht ohne Wcchscl-fälle — das Ansehen ihres Geschlechtes Jahrhunderte hindurch zu behaupten verstanden.
Dass es bei der Erwerbung von adeligem Bcsitzthum durch Bürger unserer Stadtnicht immer mit redlichen Dingen zuging, mag ein Fall aus dem XVII. Jahrhundert beweisen:Seit längerer Zeit besass Maximilian, Landgraf zu Stüllingen, kaiserl. Majestät und deshl. römischen Reichs Erbmarschall, Herr zu Bappenheim, 5 Hewen, Mottingen, Rettenstein,Kalden, Altikon; wie aus diesem langen Titel hervorgeht, unter anderem auch die Gerichts-herrlichkeit Altikon in der Grafschaft Kyburg, und hatte in der Person seines „besonderslieben Christoph Gäuschel, Burgern und Handelsmannes zu Winterthur", einen Verwalterauf die Gerichtsberrlichkeit gesetzt, den er mit unbeschränkter Vollmacht ausgerüstet hatte.Der Pappenheimer hatte den richtigen Mann getroffen, denn Gäuschel kannte nicht nurdie Art und Weise, wie sein Herr die Gerichtsherriichkeit verwaltet wissen wollte, er wussteauch genau, wo denselben der Schuh am meisten drückte, nämlich seinen Ueberrluss an Geld-mangel und den aus demselben entsprungenen Wunsch, sich des Besitzthums von Altikonauf eine vortheilhafte Art zu entäussern. Der pflichteifrige Diener hatte nun mit dem Stadt-schreiber Friedrich Hegner eine „zweifache" Obligation von 11,000 Gulden auf den HerrnLandgrafen, und diese Schuldverschreibung zeigte ihm den Weg zur Auffindung eines Käufersfür die Gerichtsherrlichkeit. Hegner biss um so freudiger auf den dargebotenen Köder an,da ihm des hl. römischen Reiches Erbmarschall einen eignen „Waapenbrief und guldine
3 Wie Tschüdi berichtet, führte der Schultheis^ Hopler die Wintertlmrer bei dem Ausfalle an, derdie Zürcher bei St. Georgen vernichtete (1292). — Die Helvetia Sacra von Mülinen sagt, dass die Hoplerder Reformation halber aus dem Kanton Zürich fortgezogen seien und sich zu Muri im Freiamt niedergelassenhaben. Unser Bürgerbuch weiss von einer solchen Auswanderung nichts.
* W. D. Sulzers „Vitodurana" erwähnen bei dem Jahre 1522 als Curiosum: „In einem Missiv anHauptmann Schönbrunner zu Zug ist die Unterschrift: Hans Müller genannt Steiner von Kaam, jetztzu Pfungen." Der Name Steiner, ursprünglich ein Beiname, scheint mir auf das schwyzerische Dorf Steinenals den Ort der Herkunft zu gehen.
5 Ein naher Verwandter des im drcissig'jährigen Kriege berühmt gewordenen Pappenheimers.