Druckschrift 
Zur Familiengeschichte der Steiner im 17. Jahrhundert
Entstehung
Seite
13
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

— 13 —

Contract abgeschlossen; dadurch sei der Salzpreis gesteigert und er ausser Stande gesetzt worden,die vereinbarte jährliche Abschlagszahlung zu leisten. Steiner rechnet dabei heraus, dass er keines-wegs etwa der Schuldner der Regierung, sondern vielmehr ihr Gläubiger sei, wirft ihr Treulosigkeitund Vcrrüthcrci vor und will sie für den Schaden, den sie ihm, seiner Meinung nach, schonzugefügt habe und noch zufügen werde, haftbar machen. Das hiess nun den Sachverhalt einfachauf den Kopf stellen. Der Rath von Zürich stellte seine Gegenrechnung auf und wies nach, dasser „als ehrlicher Stand" durchaus berechtigt sei, nach seinem Gutdünken mit der Salzkammerzu Innsbruck Gontracte einzugehen; wenn das Fallissement der Steiner vom Jahre 1676 zurgrösseren Verwicklung der Verhältnisse beigetragen habe, so könnten die Räthe von Zürich dafürvernünftiger Weise nicht verantwortlich gemacht werden, denn sie hätten „die Sache nit getrieben".Aber Steiner Hess sich auf seiner abschüssigen Bahn nicht mehr zurückhalten. Selbst ein Urthe.ildes geistlichen Gerichtshofes zu St, Gallen, das den Handel nach Billigkeit zu regeln schien, warnicht mehr im Stande, den hartnäckigen Mann zur Ruhe zu bringen. Steiner fuhr in den nächstenJahren fort, die Regierung von Bichwyl aus mit Schmähbriefen heimzusuchen und schleuderte ihrin seinem Zorn und seiner leidenschaftlichen Verblendung die beschimpfendsten Vergleiche mitalttestamentlichen Sündern in's Gesicht, Aber das Wort, welches er einst der Züricher Regierunggegenüber gebraucht hatte: „Eine Feder mit Dinten kann alles verderben", sollte in empfindlichsterWeise an ihm selber wahr werden. Der Rath Hess nämlich einen sorgfältigen „Extract" aus diesengrotesken Briefen anfertigen, der später als gewichtiges Klagmaterial gegen den unverbesserlichenRechthaber verwendet werden sollte. — So langes Steiner sich übrigens im Toggenburg aufhielt,wo er unter der Gerichtsbarkeit St. Gallen's stand, war es für Zürich nicht leicht, ihm beizukonimenund seine Forderungen geltend zu machen.

Da trat in dem Schicksal Melchior Steiners eine plötzliche Wondung ein, die ihnwieder auf zürcherischen Boden verschlagen sollte. Dies Ereigniss ist die Vertreibung der FamilieSteiner aus Bichwyl im Jahre 1680. Die Darstellung der Toggenburger Episode in unsererChronik kann nun aber nicht ohne weiteres als der reine Ausdruck dos Sachverhaltes gelten, ob-gleich wohl nicht zu leugnen ist, dass confessionclle Verhältnisse viel zu dem neuen MissgeschickSteiners beigetragen haben. r ) Das Toggenburg war seit den Zeiten der Reformation durchGlaubensgegensätze in fortwährender Giihrung gehalten worden, da sich Reformierte und Katholischein jener Alpenlandschaft von jeher schroff gegenüberstanden. Die Bemühungen der St. GallischenAebte gingen auf die vollständige Ausrottung der protestantischen Kirche und um dies Ziel zuerreichen, verfuhr man oft hart und rücksichtslos. So wurden die Reformierten unter Anderm vonAemtern und Lehen ausgeschlossen; auch sahen sich ihre Prediger nicht selten an der Ausübungihres Berufes gehemmt. Es kam sogar vor, dass man Verbrechern die Strafe erHess, wenn siesich zur katholischen Kirche bekehrten. In der Zeit, da unsere Geschichte spielt, war der schonerwähnte Freiherr Fidel von Timm der Landeshofmeister des Abts von St. Gallen. Dieser Mannwird als ein ehrgeiziger, herrschsüchtiger und geldgieriger Charakter geschildert, der eifrig daraufbedacht war, die Macht- seines Herrn soweit als möglich auszudehnen. Ohne Zweifel hatte erziemlich eigennützige Absichten, als er den Melchior Steiner zur Auswanderung in's Toggenburg

') Goldschmid's Bericht über die Flucht der Familie Steiner ist trotz seiner Kürze genauerals die Erzählung unserer Chronistin, jedoch schliessen seine Nachrichten mit der Verhaftung Steiner's inZürich schon ab;",,wie es ihm weiter ergangen," schreibt er, "ist mir unwüssend". — Für die weitere Dar-stellung sind besonders Dokumente des Staatsarchiv^ zu Zürich benutzt worden.