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unter denen, neben Steiner von Wintert]mr, insbesondere ein Keller von Luzern und einBurkhard von Basel genannt werden. So bekannte z. B. Uri auf einer Konferenz der fünfkatholischen Orte anno 1667 ganz unumwunden, dass es während der langen Unterhandlungszeitin grossen Salzmangel gerathen sei und sich gezwungen gesehen habe, mit dem Wintcrthurer Salz-herron einen Kontrakt einzugehen. Die grossen Monopolisten waren natürlich eifrig darauf bedacht,sich die ergiebigen Quellen ihres Reichthums nach allen Seiten zu sichern und es gab solche, diesich nicht scheuten, die Beschlüsse der Tagsatzungen auf jede mögliche Weise zu hintertreiben.Das zwang die Regierung zu energischer Abwehr und so wurde z. B. von einer Konferenz derV Orte der Beschluss gefasst, die zwei intriganten Monopolisten Burkhard und Buch, sobaldsie sich wieder in Salzangelegcnheitcn einmischten, zu verbannen und auf ihre Köpfe hundertDukaten zu setzen.
Der ausgedehnte Salzhandel, den Melchior Steiner in Gemeinschaft mit seinen Brüdern trieb,machte die Familie zu einer der reichsten des Landes und musste ihr manche Neider erwecken.Wenn aber unsere Chronistin erzählt, dass das Geschäft der Steiner durch die Eifersucht derzürcherfreundlichen Hegner untergraben worden sei und dass Melchior Steiner das Bürgerrechtaufgegeben habe, weil er gegen eine solche „himmelschreiende" Ungerechtigkeit zu Winterthur keineHülfe gefunden hätte, so ist das eine einseitige Darstellung, die aus der Thatsache der alten Rivalitätzwischen den genannten um Winterthur viel verdienten Geschlechtern allzuviel herleiten will. Aller-dings hatten die Zürcher im Jahre 1640, als noch zu Stadt und Land das Recht des freien Salz-verkaufs galt, durch die Vermittlung der Hegner eine Salzniederlagc in Winterthur errichtet, welchedie Befürchtung wach rief, die Hauptstadt gehe darauf aus, den Salzhandel Winterthurs nach undnach an sich zu bringen; um aber einen solchen UebergrifT in alte Rechte abzuwehren, war dann, aufWinterthurs Veranlassung, noch in demselben Jahre zwischen beiden Städten der sog. Basse rs-dorfer Vergleich zu Stande gekommen, der lange Zeit seine Geltung bewahrte. Im Jahre 1666jedoch, als Melchior Steiner sein Bürgerrecht aufgab, waren die Verhältnisse schon ganz anderegeworden; es galt, sich gegen die wachsende Uebermacht der Salzmonopolisten zu wehren und dahätte Zürich wohl kaum des guten Raths der Hegner bedurft.
Nun aber ist es zu jener Zeit überhaupt noch nicht zu einem Bruch zwischen Zürich undMelchior Steiner gekommen, denn gerade in jenen Jahren war letzterer der Regierun» nochkeineswegs entbehrlich geworden. Die Aufgabe des Bürgerrechts von Seiten Steiners ist nachGoldschmid's Chronik vielmehr auf eine Streitigkeit zwischen ihm und den Herren von Zürichwegen Salzangelegenheiten und wegen der Gerichtsherrlichkeit Elgg zurückzuführen; „darum erauch zu Zürich auf dem rathhauss 2 tag und 3 nacht gfängklichen ligen bleiben müssen"; Ursachegenug für den unruhigen, reizbaren Mann, sein Bürgerrecht aufzugeben und mit seiner Familienach Basel überzusiedeln, wo er den „Ehr- und Nehrstand" seiner Kinder besser befördern zukönnen glaubte, als in Winterthur, „wo aller Handel merkhlichen almimbt", wie er sich selberausdrückt J ).
Wie wenig es den Regierungen gelang, einem so rührigen und thatkräftigen Manne gegen-über ihre Hoheitsrechte geltend zu machen, geht unter anderem daraus hervor, dass eine Deputat-schaft, welche im Jahre 1667 nach mehrjährigen Unterhandlungen von Zürich nach Innsbruckgereist war, um den Salzhandel wo möglich in die Hände der Eidgenossenschaft zu bringen, un-
') Troll meint in seiner „Geschichte der Stadt Winterthur", VI. pag. 96 (Kapitel über Bürgereinkauf),Steiner habe den Herren von Winterthur das Bürgerrecht mündlich aufgesagt, was eine Ungenanigkeit ist,da das Schreiben an den Rath noch existirt.