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24 (1835) Treutel bis Ventidius Bassus
Entstehung
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TribuS

nannt, der vom Rrgillus dahin zog; Dor-ne li», von der corneiischen Familie ge-va»nr; Drusrumiiis oder Dlusrumi-us, nach der Stadl Crustumiaa genannt;k'Liiis, hatte Len Namen von der ksbis^en» (s. d.); kslsriu», seit 317, vomFalernergcbiel tn Kompanien benannt; Os.leri», vielleicht nach dem hetrurtschenFluß GalesuS benannt; Horsri», erhieltden Namen von der Horseis ßeus; I.e-moui», vom Flecken Lemvnta auf derlatinischen Straße genannt; lVIssoi»,seit 331, nach dem Castell Mäcium ge-nannt; Hlouvni»; kspiris, derenName von PapirtuS (s. d.) stammt; kol-1i»; komptius, im Hetrurkerland vonder Stadt Pon ia genannt, seit 357^ ko -pili» (koplilis, kukilis), seit8S7, ebenfalls im heteurischea Gebiet;kupiui» (?opiuis), vom sßsr ku-piuu» diessctt des Tiber nach dem Meerzu, unfern der Stadt, genannt; tzuiri-us, seit 210, im Sabinecland; llomi-li», in dem Gebiet, welches Romulus denVejentern angenommen hatte; Sslisrius,vom hetrurtschen See Sabalinus genannt, seit338, s. Sabate; Sospri», in Hetrurien,seit 33l; 8er^is, von der 8srAls ^sns(s. d.) benannt; Lrollsrius (s. d,), seit883; 1*01-sntis, fabinifche TribuS, seit298; Iromsuriu», in Hetrurien vomcsinpus Iromeurus genannt, seit 383;V«j s« rins, eine hetrurische T. in einemThetl des von Romulus den Vejentern ab,genommenen Gebiet«; Velin», im Sa-dinerland, vom See Velinu« genannt, seit290; Vetnris, von der veluri'chen Fa-milie benannt; Illen rin», in Hetrurien,seit 317; Voiriui», in Latium. Iudiesen wurden im BundeSgenoffenkriege, weilin Folge desselben alle lalinische Bundes»genossen das Bürgerrecht erhielten, nochmehrere hiozugefügl, z. B. 6» milli»,Deetis, Dinvuti», DIuvi», Ou-ini», kspis, doch war ihr Bestehennur vorübergehend und die Lribules der-selben wurden in dir 35 übrigen vertheilt;andere erhielten ihre Namen von einemKaiser und verloren ihren ursprünglichen,z. B. b'lsvis (von VeSpastanus), ) u-li», Illpi» rc,, doch weiß man nicht,welchen der oben genannten diese neuenNamen,»kommen; eben so weiß man nicht,welche T, unter dem Namen der Lolis,Winuvis, Ooriculsus gemeint sind.Jeder römische Bürger gehörte zu einerdieser T> und hieß in so fern tridulis;doch war schon durch Servius Tullius da«Gesetz gegeben, daß willkürliches Umziehenau« einer T. in die andere nicht Stattfand. Ueb«r die Versammlungen nach T.s. Lvmiti» rribut». So wie Anfangs dieden r. urflsuse angehörigen Bürger dirvornehmer«» waren, so war dies später

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umgekehrt, theils war de« gemeinen Volk«zu viel in den städtischen T., theils wohn-ten dir vornehmer» Römer auf ivrsn Land-gütern und die Besitzer ließen sich dann indie L aufnehmen, in deren Gebiet ihrGut lag. Aber von den ländlichen T.galten auch die einen vornehmer als di«andere und es war ein« besondere Be-schimpfung, die ein Bürger erfuhr, wenner wegen eines begangenen Verbrechen«von den Sensoren in eine niedrigere T.versetzt wurde; der, welcher einen der Be-stechung bei einer Dtellenbewerbung ange-klagt hatte, kam in die T. des Beklagten,aus der derselbe gestoßen war. In 2 L.zugleich konnte keiner sein, aber wohl denNamen von zweien tragen, wenn er z. B.von dem Bürger einer andern L. adoptirtoder tn eine höhere versetzt wurde und denNamen der vorigen noch beibehiell; dop-pelt« Stimme in den Tributcomitien hatteer deshalb nicht. (LS.)

I'rlbu» (bot. Nomen«!.), Gruppe, Fa-milie, Stamm: eine Anzahl, durch gemein»schaftllche Charaktere und Eigenthümlich-keiten verwandter Pflanzengaltungen,sl'ribu» Lurioi, s. Buzici.Tribuscvmrtirn (rom. Aut.), s.Domiris rriliur».

Trtb u t (v. lat. trib ut um , Ant.).1) Ursprünglich in Rom die Steuer, welchedie Bürger an den Skaat zahlten; die Sittebestand feit der steil der Könige und wurdedann deibebacken, bi« zur Eroberung Make,donien« (166 v Ehr.), wo Aemiliu« Paulu«ssv große Schätze in den Staatsschatz brachte,daß die Bürger der Sleucrpflicht überhobenwurden. Die T.e in diesem ursprünglichenSinne waren aber dreifach: ») rrlbu-rum iu ospirs oder r. ospiri», eineKopfsteuer, wo Familienväter nach der An-zahl ihrer FamUienglieder, abgesehen vonihren Vermögensumständen, steuerten; die«war die älteste Art; 8)trii,utum exre nsu oder r. so!!, eine Grundvermögens»steuer, die feit Einführung deS Censu« durchServius Tullius auf Besitzungen gelegt war.Beide Arten von T.en hießen auch rri-dursorckiusris, sie wurden jährlichzu gewissen Zeiten gezahlt; dagegen c) da»triburum tein srsrium, in Fälle«der Nolh vom Volk und Senat ausge-schrieben wurde; da» Quantum wurde hiernach den Erfordernissen eilies Unternehmen-ober einer Verkheidigungsmaßregel bestimmt.2) Mebr dem modernen Sinne de« Worte«T. kommt die Abgabe der Provinzen nahe;solche Provinzen steuerten an den Kaiserund die mit T. belegten Grundstücke hie-ßen tributsri» prssäis, wäbrcnddie Steuern, so von ihnen an den Staatgezahlt wurden, -rlpontiis (s. d.) hießen.Di« T.e waren jährlich in 8 Terminenzahlbar, am i. Januar, am 1. Mat und

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