Tribunen
erhalten, btt Truppen zu exerclren, bi«Wachen zu begehen, den Proviant zu be-aufsichtigen, die Klagen der Soldaten zuhören, die Kranken zu besuchen r«. ZuAugustuS Zeiten unterschied man die r. n,.nach dem Stande, aus welchem sic stamm-ten, als r. in. 1»ric1»vi, welche auspatrictschem Geblüt entsprossen waren, sietrugen »inen breiten Purpursireifen an ihrerLoga; und als r. in. ->nKu»tioI»vi,die aus ritterlichem Geschlecht waren undeinen schmalen Purpurstreifen an der Togatrugen. Ueberkaupt war ihre Auszeichnung«in goldener R ng und Begleitung mehre-rer Apparitoren (s. d), welche letztere Kai.ser Alerander idnen nahm Neben den durchVerdienst zu r. in. Erhobenen, gab esauch solche, die der Kaiser durch einen Gna>denbrief dazu machte (tribrriri coäi-nl11»iii). Um diese Würde recht Bielenzu gewähren, wurden sie auch nur auf einhalbes Jahr gewählt und hießen dann tri-huni »sinsetro». Wenn der Kaiseteinen zum Kriegs>ribunat wählte, so be-schenkte er ihn mit einem Schwert. DieEhre de« Tr buitat« hob Kailer Hadrianu«w'eder auf indem er nur ältere, geprüftewürdige Männer da;u wählt«. 5) ribrru 1iniliturn corrsrrlsri porssrato(Krtegstridunen mit konsulari-scher Gewalt), welche die Function un-Würde der Evniuln (s. d.) harten. IhrEntstehen gehört in die Seit der Partei»kämpf« zwischen Patriclern und Plebejer«in Rom. Da näml ch die Plebejer forder-ten. daß auch Männer aus ihrem Stand zuEonsuln gewählt werden willen u. die Patri-cler den ungestümen Bitten nlcht mehr wider-stehen konnten, so brachten sie es 44L v. Ehr.Lahln, daß man KriegSiribunen mit konsu-larischer Gewalt stau der Eonsuln wählensollte, und zwar 6, davon sollten S ausden Plebejern gewählt werden können Jn»dcß man wählt« nicht immer die bestimmteZahl, sondern bald meht, bald wenlgkr undde' den Wahlen wurde nicht immer auf diePlebejer Rücksicht genommen, so daß oftall« t IN. o x. Patric-er waren. 6)ft'ri.brr NU» II orarior rillt, so v. w Lo-me» irot»rioirrir>. 7) l'ribrrnl pls-bi» (Volkstrtbunep), wirkliche Magi,Piaiipcrsonea zu Rom, Vertreter des Volks,von Eicero mlt den spartanischen Ephoren s.d,) vergl'chen. Ihr Entstehen fällt in da«Jahr 498 v. Chr. Da nämlich dre Pl>be-jer von den Patriclern wegen ihrer Schul-den sehr qemißhanheit wurden, so machtensie eine Verschwörung und zogen aus derStadt auf den sogenannten uron, »scer(s. 8sce-»io xlebie). weder sie nicht ehernoch Rom zurücktukehre» drohten. als bi«ihnen verwill'gt wurde, sich Maglstratsper.sonen zu wählen, welche di« Rechte derPlebs gegen dir Anmaßungen der Pairicier
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verkheibigten. Die Patricier genöthigt ga.den nach und die Plebejer wählten sich SVorsteher, welche r. x. hi-ßen; ihre Zahlstieg später auf S. seit 455 aber auf 10;gewählt wurden sie zuerst in den Crntu-riatcomitien, später in den Lribuscomitien.Patricier konnten nicht zu Volksrribunengewählt werden, wenn sie nicht erst voneiner plebejischen Familie absptirt waren;auch d-r nicht, dessen Vater rin Gefangenerwar oder ein curuli che« Amt bekleidet hatteund noch lebte. Unter den Kaisern konn-ten nur Senatoren VolkStribunen werden.Der Wahltag derselbe» war der 10 Dec.,an welchem Lage die Würde gegründet wer-den war. Abzeichnungen hatten sie nicht,saßen hei Gericht auch nicht auf dem Tri-bunal »nd statt der L-ctoren waren inihrem Gefolge die vistore» (f. d.); über-haupt wurden sie erst seit 139 v. Ehr.durch Li. Gracchus wirkliche Mazistrc-rs-personen. Ihre Gewalt war Anfangs sehrgering; sie konnten weiter nichts thun, als dieBeschlüsse des Senats, wenn dieselben gegendie Interessen der Plebs waren, durch e,uvero! oder xroliibso! (ich verbiete! thueEinspruch)! hindern; deshalb hörten 8« denSeoatsverhandlungen zu, aber stehend undan der Thür. Beleidigt dursten sie nichtwerden; wer es that, den traf Todesstrafe.Mlt der Zelt würde aber ihre Gewalt sehrausgebreitet und dem Senat sehr lästig; sieverhinderten Steuererhebungen, Aushebungder Soldaten, die Wahl der Magistrale,die Haltung öffentlicher Gerichte ec. Ein-geschränkt war ihre Macht dadurch, baßsie sich nur auf die Stadt und eine M,-il-im Umkreis erstreckte, ausgenommen, wennsie vom Volk oder Senat wohin geschicktwurden. Aus dir Stadt durften sie nurei-'en Tag und über Nacht gar nicht blei-ben; ihr Haus mußte stets offen sein da-mit jeder Bittende und Gedrängte zu ihnengelangen konnte, lieber die R chte, dft inspäter Seit erst den VolkStribunen zukamen,war das. die Eomitten nach den Tr dus zuHallen, da« Volk wurde »ft br->s zur Anhö-rung von Reden zusammcirberufen, welche da«Volt erregen und dasselbe zur Unterstützungihrer Absichten bienen sollte; dabei wardurch die lex Icili» bestimmt daß ein Trtdun in seiner Rede nicht unterbrochen werdendurfte, während die T. den andern Red.ncrn, sozer den Eonsuln dt, Zeit bestimm-ten, wie lange sie reden durften. Eine ge-raume Seit hatten die k- x. rechtlich undgesetzmäßig da« Interesse ihrer Eommitten-ten vertreten, allein später suchten sie ihreMacht zu v.'egiößern und ihr «gentlicherBeruf war blo« noch Mittel zum Zweck;feit den puniichen Kriegen, wo in Romdas Sittenoerderben einr'ß wurden sie so-gar den Patriclern und den Interessen de«Senat« feil und die Plebs war jetzt mit
sei.