(73)11. Turnis erworbener Affter-Pfandtschafft*maGlossa 71sondern auch in der jährlicher Erb-De quanto & qualitate derRenth von 2400. Ggl. so dan2400. Gulden infra semel prodem Dederichen von Müllheimsemper fiet mentio, und das übri-vom Kayser Wenceslao conce-ges ist schon hieroben widerlegt.dirtem Turno, und den hundertMarck Brabantischen Vogtey-Gelder bestanden hat / dem GraffGerarden von Cleve übertragenund eingeraumet worden seye/ undvon solcher Zeit an das Hauß Cleveaus Kayserswerth den dünnestenPfenning erweißlich nicht gezogenhabe.72dGlossaDa nun der Ertz=Stifft CöllenNegatur rursus hoc supposi-hieroben angezeigt / und justificir-tum nullatenus justificatum, &ter massen ein älteres cum posses-pluribus Documentis publicissione munirtes Pfandt-Recht inhac ex parte productis & omni-Kayserswerth hatte, und ihme an-bus historicis repugnans.nebens viele Jahren vorher vondem Kayser Henrico—Glolladie sub Num. 24. angefügte Ge-Dieses Documentum relevirtwalt 4. Cal. Octobr. 1309. ertheiltim mindesten nicht / gestalten hier-ware / zu kauffen und an sich zudurch denen Hertzogen von Gülichwerben / Schlösser / Vestungennicht benommen wird / die von ih-Herrlichkeiten / Landtschafften /ren Vorfahren an den PfaltzeGüter und Renthen / welche vomGraffen Ruprecht oppignorirte,Kayser und dem Reich mittelbarund von diesen an den Hertzogenoder unmittelbar / als Lehen odervon Cleve zum Theil suboppigno-auff andere Weise dependiren / undrirte- und zuletzt von diesen Pfaltz-daß also dem Ertz-Stifft erwor-Graffen / und Hertzogen an dasbenes Stück ein zeitlicher Ertz-Ertz-Stifft Cöllen cum expressaBischoff / und dessen Nachfolgerementione der denen Hertzogen zuzu ewigen künfftigen Zeiten NB.Gülich competirenden und vonin augmentum feudorum suodiesen ablößlicher Pfandtschafftrum una cum aliis feudis suisactione pignoratitia sive utilisollen behalten mögen.vindicatoria contra tertium posSosessorem
Druckschrift
Actenmäßige facti species juxta annorum seriem cum deductione jurium in actis allegatorum: in Sachen Seiner Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz ... contra ihro Churfürstl. Durchleucht und ein hoch-würdiges Thumb-Capitul zu Cöllen, citationis Kayserswerth betreffendt
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73
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