(74)sessorem competente zu repeti-ren / um so weniger als Se. Kay-serliche Majestät Meinung nichtgewesen / noch seyen können / ei-nem dritten sein Recht contra JusDivinum & Naturale zu beneh-men.taGiolla 74.Negatur rursùs hoc nudumSo hat der Ertz-Bischoff De-allegatum, & deinde in omnemderich zu Vermehrung des vomcaſum nihil relevat, niſi pro rataErtz-Stifft bereits gehaltenen jurisantiquioris pignoris, si quod ad-anterioris pignoratitii alles das-verſarius docere potuiſſet.jenige Recht, so Gerarden Graf-fen zu Marck erzehlter massencompetiret hat /Glossa 7nach selbsteigener gegentheiligerWas und wie der Ertz-BischoffBekändtnüß Krafft der Anlagzu Cöllen mit Gerarden Graffensub Num. 25. für 100000. Ggl.zu der Marck contrahirt / und wieso dan Lebens-längliche Gestat-hoch der Pfandt-Schilling sich be-tragen, fort ob des Gerardentung der Abnutzung der Halb-scheidt des von ihme Gerarden vonGraffen Bruder Adolph Hertzogvon Cleve ein und anderes con-Cleve acquirirten gerechtsamstradicirt, solches alles, und wasErb- und ewiglich an den Ertz-hierunten mehr folgt / concernirtStifft gebracht, dessen Brudergar nicht den Hertzogen von Gü-Graff und erster Hertzog Adolphlich / qua tertium desuper nonvon Cleve aber hat unter dem an-citatum nec auditum, weilen ergemasten vom Teschemacher lo-die von denen Kayseren ihme ver-co supra citato zwarn mit ange-liehene Pfandtschafft ex jure pro-regt- so viel aber Kayserswerth be-prio actione pignoratitiâ oderlangt / nicht justificirlichem Vor-sonst zu vindiciren berechtiget istwandt / ob seye der Graff Gerard,immittels wird für dermahlen ex-einen erblichen Verkauff zu schlies-adverso confessirt auff- und ange-sen / nicht mächtig gewesen / dennommen / daß wie hierauff baldtzwischen Ertz-Bischoffen Dede-folget / der Ertz-Bischoff das gan-richen / und Graff Gerarden vontze Kayserswerth / Vestung / ZollCleve geschlossenen Contract zucum integro Territorio, Ap. &widersprechen / und anzufechtenDependentiis gleich auch wider-ja gar einen offenen Krieg diesert-theilige Adjuncta sub N. 17. & 18.halb zu erwecken, sich unterstan-besagen, von dem Grafen von derden / wie viel angezogener Tesche-Marck für 100000. Gln. acquirirtmacher d. p. 2. Sect. 2. fol. 258.folglich ex ante nicht gehabt habe.folgender Gestalt erzehlet: Ille virGlossa 76.cissim
Druckschrift
Actenmäßige facti species juxta annorum seriem cum deductione jurium in actis allegatorum: in Sachen Seiner Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz ... contra ihro Churfürstl. Durchleucht und ein hoch-würdiges Thumb-Capitul zu Cöllen, citationis Kayserswerth betreffendt
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74
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