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Actenmäßige facti species juxta annorum seriem cum deductione jurium in actis allegatorum: in Sachen Seiner Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz ... contra ihro Churfürstl. Durchleucht und ein hoch-würdiges Thumb-Capitul zu Cöllen, citationis Kayserswerth betreffendt
Entstehung
Seite
72
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Mrührten 2400. Gulden und einemvermeinten Turnos zu verabreden /als lang daruͤber exadverso nichtsbeygebracht worden oder werdendörffen / in genauer Considera-tion, daß gegenseithiger Anwaltnunmehro durch die seiner Seithsbeygebrachte vermeintliche in se-parato Processu untersuchendeConventiones & Qualificationeszu ein- und anderer geringer Par-cel des Zolls sich verrathen müs-sen / daß das Ertz-Stifft zu Cöllenkein Pfandtschaffts-Recht zu derStadt, Vestung und Zoll zu Kay-serswerth fort übrigen Depen-dentien von denen Kayseren undRömischen Reich, sonderen vondenen Pfaltz-Graffen, und Her-tzogen zu Cleve / cum scientia reialienae (nemlich / daß solche Erb-Stücker von denen Kayseren andie Hertzogen von Gülich origina-rie oppignorirt / und von diesenan die Pfaltz-Graffen und respe-ctive Hertzogen von Cleve subop-pignorirt worden) überkommenhaben / annebens bezeuget ja dies-seithiger Libellus sub Num. Act.Cameral. 9. daß man sich zu allemdeme, was nach Inhalt des LoßBrieffs oder sonst zu thun gebüh-ren mögte / sich in Conclusionedicti Libelli anerbiethig gemacht.maGlosia 70.Dies ist / was man diesseiths fi-deliter gestanden / und sustinirthat.Glossa 71.

2)Graffen von Cleve des GerardiBruderen bey Erheyrathung derAgnetis Hertzogin in Bayren inden 11. Turnis von Kayserswerthzufolg obiger Beylagen sub Num.17. & 18. constituiret hätte / mas-sen ex praemissis erscheinet, daßihme Graffen Gerarden von Cleveund der Marck neben dieser Affter-Pfandtschafft die 2400. Guldenjährlicher Erb=Renth / so vorhinder Richardi Gräffin von GülichGemahlinnen des EngelbertiGraffen von der Marck, hernegstaber des Adolphi und Gerardigemeinen Brüderen DederichenGraffen von der Marck, ferner-weit der von Kayser Wenceslaoim Jahr 1398. dem Dederichenvon Müllheim verliehener Turnus,wieder die hundert Marck Bra-bantische Vogtey-Gelder, welcheder Hertzog von Berg an denGraffen Adolffen von Cleve Anno1405. verlassen hat, durch die zwi-schen ihme Graffen Gerarden unddessen Bruder Adolffen von Clevevor und nach gepflogene Handlun-gen und geschlossene Contractenzugeeigenet gewesen seye, welchesdan auch dadurch bestärcket wird /daß sowohlvermög widertheiliger Beylag sublit. P. P. P. P. P. P. P. P. als auch derRelation des historici Tesche-macher alles dasjenige Recht /welches Graff Adolff erster Her-tzog zu Cleve in Kayserswerthgehabt / und oberwiesener mas-sen nicht allein in der von sei-nem Schwieger-Vatteren Ru-prechten dem Pfaltz=Graffen in11. Tur-.