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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
103
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(103)G)15. Alb.Vor einen Zu=Last5. Alb.Vor ein AhmbARTICULUS XXXXIII.Von Assenmacher Lohn- und derenArbeit.Or ein Paar woll und starck gemachteRhein. Kahren, auch anderen Gutschenund Kahren-Rader auß deß MeistersHoltz verfertiget / solle nicht mehr dann2. Rthlr und 6. Schillingen,Woll aber nach Proportion der Arbeit darunterbezahlet werden.Vor eine Rhein= oder Fuhrmanns Kahr außEichen Holtz zu assen / nebst aller zugehö-ger Einlage6. Schil.Vor eine Gutsche oder anderes Gefähr zuassen1. Florin.Vordere Assen / und Arme einzulegen2.Fl.Vor