(79.)Baw. Herren Eysen aber und vor blosse Schmiedt.Lohn 1. Stüber zahlet, hingegen, das 10. Pfundt insFewr gerechnet werden; Für Fenster=Stangenso nicht geschmiedet, sonderen nur bloß von demStaff-Eysen auff die Maaß gehawen / solle nachProportion weniger / wie sie solches accordiren können, gegeben werden;ARTICULUS XXVII.Von Glasemacher Arbeit.Inen Glasemacher solle auff seine Kost, außdeß Baw-Herren Glaß und Bley vonjedem Fuß= oder Werck=Schuh zu arbei-ten3. Alb.Auß deß Meisters Glaß und Bley aber8. Alb.Wann aber grosse Glaser mit grossen Rauthen gemachet werden10. Alb.Vor eine gemeine vier=käntige Rautheeinzusetzen2. Alb.Vor eine Stangen=Rauthe z. Fuß breit4. Alb.Eine
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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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79
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