⸸75.)ARTICULUS XXIVoff- und Grob-Schmiede.VonOn einen newen Rader-Beschlach, alsBände / Roden auff die Räder / undSSchienen in die Assen zu arbeiten / die9GRadt-Nägel damit eingewogen / solle voneinem jeden Pfundt auß deß Mans-Eysen 4. Alb.Cölnisch, auß frembden Eysen aber nur 2. Alb.gegeben. Für ein Paar newe Rader aber zu beschla-gen nicht mehr dann 60. Alb. oder 30. Stüberzahlet;Deßgleichen für einem Pferds=Beschlag oderein Eysen dem Pferdt auffzuschlagen, 7. Alb. Voneinm newen Eysen, so mit Stahl gestosset, undextra schwer ist, 8. Alb. Und von einem altenEysen auffzuschlagen 4. Alb. genohmen werden;WoK 2
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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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75
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