(27)gemeiner Beruhigung zum besten gestatten, daß, da bey bevor-stehender Execution sich befinden würde, daß ein oder andern Ortsdas jetzt vorhandenes Exercitium krafft Münsterischen Frieden-Schlusses eingestellt werden müste, von den Evangelischen aberzwey Exercitia, welche ihnen sonst nach Inhalt erstgemelten Frie-den=Schlusses zu restituiren wären, Ihrer Fürstl. Durchl. unter-thänigst vorgeschlagen, und darauff von ihnen Evangelischen be-ständiglich renunciirt würde, Ihre Fürstl. Durchl. eines odermehr deren im Gülich und Bergischen jetzo vorhandenen Exerci-rien ein jedes gegen Nachlassung zweyer, welche ihnen sonsten zurestituiren wären, über obgemeldte sechs gestatten, und nach In-halt des Haupt-Vergleichs handhaben lassen wollen, darnachersich dan die angeordnete Executions-Commissarii zu richten.Urkund Ihrer Chur= und Fürstl. Durchl. Durchl. eigenhändigerUnterschrifft und beygetruckten Insiegelen. So geschehen den 17.Septembris. 1666Friederich Wilhelm, Philipp Wilhelm.Churfürſt.L. S.L. S.Reli-D
Druckschrift
Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, Herren, Friederich Wilhelmen, Mraggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten in Preussen, zu Magdeburg, Gülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorff Hertzogen, Burggraffen zu Nürnberg, Fürsten zu Halberstatt, Minden und Camin, Graffen zu der Marck und Ravensberg, Herren zu Ravenstein, und der Lande Lawenburg und Butau. Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, Herren, Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzogen, Graffen zu Veldentz, Sponheim, der Marck, Ravensberg, und Mörß, Herren zu Ravenstein. Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen : Nach dem Exemplar vom Jahr Christi 1666
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27
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