*So-(4Ferdinandi des Dritten / Glorwürdigsten Andenckens /Röm. Kayserl. Majest. ja alle zu Osznabrück und Mün-ster bey den allgemeinen Friedens-Tractaten versambletgewesene hochansehnliche Potentaten und Stände viel-mehr die guͤtliche Tractaten & vias amicabiles als dieRechtliche Erörterung dieser streitigen Sache beydenIhro Churfürstl. und Fürstl. Durchl. Durchl. getreu-lich und auffs beste recommendiret und gerathen;Als haben mehr Höchstgemelte Ihre Churfürstl. undFürstl. Durchl. Durchl. zu Bezeugung Dero schuldigenRespects gegen Jhre Kayserl. Majestät und des Heil.Röm. Reichs / zu Stifftung und Vermehrung bestän-diger auffrichtiger nachbahrlicher Freundschafft / undFreund=Vetterlichen Teutschen Vertrauens zwischenihnen selbst und ihrer Häuseren / wie auch zu BezeugungDero gnädigsten Affection und Landes=VätterlichenLiebe gegen diese gute Lande und deren Stände undEinsassen / welche zum öfftern geklaget / daß diese streitigeund unerörterte Succession-Sache der Brunquell undUrsprung alles ihres Unglücks wäre / und dannenheroderselben gütliche Auffhebung sehnlich gewünschet / mitZurücksetzung aller Parricular-Absehen und Privat-Vortheils über die zwischen ihnen wegen der Gülich-Clevischen und angehörigen Lande sich enthaltendenSuccessions-Streitigkeiten und Irrungen für sich undDero Descendenten im Nahmen der Heiligen Drey-faltigkeit / zu des Allerhöchsten Nahmens Ehre und desgemeinen Wesens / absonderlich aber zu dieser Lande undderen Einwohner und Untersassen Wohlfahrt und Auff-nehmen / vermittelst nachfolgender Conditionen undArticulen / welche von denen hiezu Deputirten und mitgewisser Instruction dazu versehenen Räthen / benant-lich
Druckschrift
Provisional-Erb-Vergleich Im Jahr 1666. Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn H. Friderich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Hn. Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, In Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge ...
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