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10 (1846) Moskau bis Patricier
Entstehung
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754
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754 Patricier

Nische Rechte m besitzen. Der Name Patricicr bezeichnet die zu der Gesammthcit der Pa-tres (Vater) Gehörigen, der Name Patres selbst aber war in der altern Zeit, nicht nurder Könige, sondern auch der Republik, keineswegs auf den Senat beschränkt, sondern all-gemeine Benennung der Patricier überhaupt, vielleicht zunächst aufDiejenigen bezogen,welche nach röm. Ansicht die Häupter der einzelnen Familien und Inhaber der väterlichenGewalt, die Patres Familiarum waren, wenn er nicht, wie Patron ns (s. d.), nur dasdem väterlichen analoge Verhältniß, in welchem dieser zum-Clienten stand, bezeichnete.Die Versammlungen des patricischen Volks waren die Comitia curiata (s. Comitien);der S cn at Cs. d.) war aus den Patriciern als Ausschuß der Gentes oder durch vom Kö-nig geübte Wahl gebildet. Die eigentliche, freie Plebs (s. d.) entstand erst unter AncuSMarcius, und erst nachdem Servius Tullins diesen neuen Bestandtheil der Bevölkerungmit politischen Rechten ausstattcte, erscheinen die Patricier als eigentlicher Stand. DieRechte, die sie früher in den Curiatcomitien auSgeübt hatten, kamen nunmehr, bis auf dasCuriatgcsch über das Imperium (s.d.), den Centuriatcomitien zu, welche Patricier, Ple-bejer, ja auch Clienten in sich umfaßten; neben den patricischen Rittcrcenturien stellte Ser-vius auch plebejische auf. Der Kampf zwischen beiden Ständen erhob sich bald nach Grün-dung des Freistaats und entschied sich imJ. 366 v. Chr zum Siege der Plebejer, die in denTribunen (s.d.) ihre Führer hatten. Gewiß hatten schon vorher die Patricier den An-spruch, allein GcntilitätSrechte zu haben, aufgeben müssen, zumal seitdem das Gesetz desCanulejus vom I. 445 ein Ehcrecht (commbium) zwischen beiden Ständen gestattet undso eine schroffe Scheidung im Privatleben beseitigt hatte; ebenso war gewiß schon vorher dieClicnkcl von Mächtigen unter den Plebejern über Solche, die sich ihnen anschlosscn, geübtworden; auch in den Senat waren allmälig einzelne Plebejer eingetreten. Zn jenem Jahreaber entrissen die Tribunen Cajus LiciniuS (s. d.), Stolo und Lucius Sextius den Pa-lricicrn das gewaltige Vorrecht auf ausschließliche Bekleidung des Consulats, und ebensowie mit diesem höchsten Magistratus des Staats erging eS auch mit den übrige»; sogar dirLhcilung der Stellen zwischen Patriciern und Plebejern, die anfangs bei den meisten be-liebt wurde, hörte allmälig, im Consulat erst l 72 v. Chrl, Suf, eine nothwendige zu sein,und durch das Entstehen eines neuen Adels, der Nobiles (s. d.), der plebejische wie patrici-schc Familien in sich faßte, trat das Patriciat in den Schatten. Die wenigen Vorrechte, dieden Patriciern geblieben waren, erscheinen, seitdem im I. 302 v. Chr. das ogulnische Ge-setz den Plebejern auch den Eintritt in die bis dahin nur patricischen Collcgien der Pontifi-ces und Augurn geöffnet hatte, und seitdem die Curiatcomitien zur bloße.» Formalität herab-sanken, als ganz unbedeutend; sie bestanden darin, daß der Magistrat des Jnterrex sowiedie Priestcrwürde des Opferkönigs (rex sacrornm) und einiger Flamines nur von Patri-ciern bekleidet werden konnten, ebenso wie das Collegium der Salier ein patricischeS blieb.Vornehmlich um dem alten Herkommen, das hier Patricier verlangte, genügen zu können,machten, da die Zahl der patricischen Gentes gegen das Ende der Republik sehr abgcnom-men hatte, Julius Cäsar und Augustus, auch Claudius, plebejische Geschlechter zu patrici-schen, und spätere Kaiser erhoben selbst ohne solche Gründe Einzelne zu Patriciern. Sokam es, daß unterDiocletian der Patriciatus als ein persönlicher hoher Adel, dessenErthcilung von der Gnade des Kaisers abhing, über dem aber derNobilissimat, der Standder kaiserlichen Familienglieder, als höherer Adel stand, förmlich eingerichtet und mit eigenenInsignien, z. B. mit einer purpurnen Toga, ausgestattet wurde. Ihn erhielten namentliidhohe Beamte nach Verwaltung ihres AmtS als Auszeichnung, auch fremde Fürsten, wiez. B. Chlodwig vom Kaiser Anastasius, und Theodorich von Zeno. In einer neue»Bedeutung erscheint das Wort Patricias, als Papst Stephan im I. 754 den KönigPixin unter diesem Titel zum Statthalter Roms und des Landes der röm. Republik undzugleich zum Schirmvoigt der Kirche erhob. Diesen Titel nahm Karl der Große an, ehe erzum Kaiser ausgcrufen wurde, und auf ihn berief sich Heinrich kV., als er die AbsetzungGrcgor's VIl. aussprach. Ein eigenes Patricierthum entstand im 12. und 13. Jahrh.in den deutschen Reichsstädten und in der Schwei; aus den angesehensten Familien, dienun zu gewissen obrigkeitlichen Ämtern eine ausschließende Berechtigung gewannen undbehaupteten.