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8 (1846) Kaaba bis Ligne
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646
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646 Lehrsatz Leibeigenschaft

sie mögen übrigens epische oder dramatische Form haben, und solche, in denen weder einepischer noch ein dramatischer Stoff zum Grunde liegt, sondern gewisse Wahrheiten, indem Spiegel der poetischen Begeisterung aufgefaßt, in Allegorien, Visionen u. s. w. lyrischdargestellt werden. Die Gedichte der letzter» Art gehören zu den ältesten Denkmälernder Poesie und vortreffliche Sachen in dieser Gattung finden sich unter Schiller's lyrischenDichtungen, wie z. B. „Die Glocke", „Die Hoffnung" u. s. w. Dagegen kündigt in derRegel das Entstehen und die Ausbildung der eigentlich sogenannten Lehrpoesie schon denVerfall der Poesie eines Volks oder das Schwanken zwischen Poesie und Reflexion an.Dies zeigen des Lucrez poetische Darstellung des Epikurischen Systems in dem Gedichte„De rerum natura"; die am meisten durch poetische Einzelheiten, besonders durch Episo-den und Bilder, glänzenden „Osorgica" des Virgil, welche fast allen später« didaktischenDichtern zum Muster gedient haben; Ovid's ,,/^rs amaneli", die jedoch ins Scherzhafteübergeht, und des Horaz ,,.4rr poetica"; die engl. Lehrgedichte eines Davics, Dyer, Aken-side, Dryden, Pope, Aoung und Darwin; die französischen eines Racine, Boileau, Dorat,Lacombe und Dclille, und die deutschen eines Opitz, Haller, Hagedorn, Cronegk, Utz, Dusch,Lichlwer, Tiedge, Neubcck u. A. Überhaupt gibt es fast keinen so unpoetischcn Gegenstand,den man nicht in Lehrgedichten behandelt hätte. Außer dem größer« Lehrgedichte rechnet manzur didaktischen Poesie auch die beschreibenden Gedichte, die poetische Epistel, die sogenannteÄsopische Fabel und die Parabel, sowie auch die Satire und gewisse Arten des Epigramms.

Lehrsatz oder Theorem (tkearema) nennt man in dem System der Erkenntnisseeinen Satz, welcher aus den Grundsätzen einer Wissenschaft erwiesen oder bewiesen, d. h.durch Schlüsse abgeleitet ist. So sind z. B. alle Sätze der Arithmetik und Geometrie, dieAxiome und Grundsätze ausgenommen, Lehrsätze, weil sie sich durch lückenlose Folgerungenund Beweise aus jenen ableiten lassen. In den empirischen Wissenschaften nennt manLehrsätze wol auch solche Sätze, die sich durch eine hinlängliche Anzahl von übereinstimmen-den Thatsachcn belegen lassen.

Leibbürgen, s. Geiseln.

Leibeigenschaft oder Leibeigenthum besteht darin, daß Jemand nebst seinenNachkommen einem Herrn zu Diensten und Abgaben, am häufigsten in Rücksicht auf einGrundstück, ohne jedoch Eigenthumsrechte an demselben zu haben, so verpflichtet ist, daßdadurch gewisse Rechte der bürgerlichen Freiheit verloren gehen. Die Leibeigenschaft ent-steht durch Geburt, wobei das Kind dem Stand der Mutter folgt, durch Verheirathung unddurch freiwillige Ergebung, zuweilen auch durch die Niederlassung unter Leibeigenen nachdem Sprüchwort: Die Luft macht eigen. Die Leibeigenen heißen Eigene, Halseigcnc,Bluteigcne, Eigenbehörige, Gutseigene und Eigenarme; der Herr des Leibeigenen der Erb-oder Lcibhcrr. Unter den Deutschen, sowie auch unter andern Nationen entstanden die Leib-eigenen ursprünglich' aus den Gefangenen, die man im Kriege machte, und fremden Skla-ven, die man durch den Handel mit Ausländern an sich brachte, und denen beiden man, beider Menge vorhandenen Landeigcnthnms, Land zutheilte unter derBedingung, daß sie Froh-nen und Zinsen leisteten. Zum Theil aber entstand die Leibeigenschaft auch durch freiwilligeAnsiedelung mittels Vertrags und durch Eroberung. In Folge der Leibeigenschaft darf derLeibeigene weder den ihm anvertrauten Hof noch seinen Wohnort verlassen, und der Herrkann ihn zurückfodern, wenn er sich in ein Verhältnis! begibt, das ihn unfähig macht, seinePflichten zu erfüllen. Seine Kinder können ohne Einwilligung des Leibherrn keine andereLebensart wählen als die, worin sie geboren sind; kein Leibeigener und keine Leibeigene darfsich ohne Vorwissen des Erbberrn verehelichen, und für die Einwilligung des Letzter» mußnoch überdies der Bedcmnnd (Frauenzins, Klauenthaler, Hemdschilling, Busengeld oderBusenhuhn) entweder in Geld oder in nnturn entrichtet werden; der Leibeigene ist körper-lichen Strafen und Züchtigungen unterworfen, kann von dem Herrn von seinem Gute ver-trieben werden, was man die Abäußerung nennt; muß die auf seiner Person haftendenungemeffenen Zinsen und Dienste und den Eid der Untcrthänigkeit (Erbeid) leisten undkonnte in den Staaten, wo die Leibeigenschaft in ihrer ganzen Strenge herrschte, auf denTodesfall über seinen Nachlaß nichts anordnen, da Alles dem Leibhcrrn gehörte; währendin manchen Provinzen der Leibherr nur einen Thcil aus dem Nachlasse des Leibeigenen er-